Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Erläuterungen zu § 58 - Gewinn
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten
Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 59 c - Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand
Erläuterungen zu § 60 a - Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung
Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge
Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen
Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen
Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
Erläuterungen zu § 65 - Verluste
Erläuterungen zu § 66 - Steuertarif
Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
Erläuterungen zu § 72 - Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kommerziell tätige Stiftungen
Erläuterungen zu § 73 - Verdecktes Eigenkapital
Erläuterungen zu § 78 a - Mindeststeuer
Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht
Erläuterungen zu § 117 - Fristen
Erläuterungen zu § 124 - Aufgaben der Veranlagungsbehörden
Erläuterungen zu § 128 - Bescheinigungspflicht Dritter
Erläuterungen zu §§ 132 - 135 - Einspracheverfahren
Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision
Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern
Erläuterungen zu §§ 147 - 152 Inventaraufnahme
Erläuterungen zu § 240a - Steuerfolgen Statuswechsel
Grundsätzliches
Stille Reserven
Steuerfolgen beim Statuswechsel mit Step-Up-Lösung noch vor Inkrafttreten der STAF (1. Januar 2020)
a. Gewinnsteuer im Zeitpunkt der Aufdeckung
Die Aufdeckung von stillen Reserven im Umfang der kantonal bisher nicht besteuerten Quote (z.B. sog. «Auslandquote» bei gemischten Gesellschaften) ist steuerneutral ohne Gewinnsteuerfolgen möglich. Werden sämtliche stillen Reserven aufgedeckt, so erfolgt eine Besteuerung im Umfang der bisher steuerbaren Quote. Die aufgedeckten Reserven sind in der Steuerbilanz für Kantons- und Gemeindesteuerzwecke neu als «versteuerte stille Reserven» zu führen.
b. Gewinnsteuer in den Folgejahren
Bis fünf Jahre nach Inkrafttreten der STAF (also bis und mit dem Jahr 2024) können aufgedeckte stille Reserven abgeschrieben werden. Die Bilanzposition «versteuerte stille Reserven» der Steuerbilanz ist um den Abschreibungsbetrag zu reduzieren, wobei eine dynamische Abschreibungsmethodik angewandt werden kann. Steuerbar bleibt auf jeden Fall jährlich ein Gewinn von mindestens 30 % des Reingewinns vor Verlustverrechnung unter Ausklammerung des Nettobeteiligungsertrags, vor Abschreibung der aufgewerteten stillen Reserven, vor Abzug des zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwands und vor Berücksichtigung der Erträge aus der Patentbox. Zudem dürfen aus den Abschreibungen keine Verlustvorträge resultieren. Soweit die Reserven am 31. Dezember 2024 noch bestehen, sind sie auf diesen Zeitpunkt hin steuerneutral aufzulösen.
c. Kapitalsteuer
Die steuerlich aufgedeckten stillen Reserven sind bei der Bemessung des steuerbaren Eigenkapitals zu berücksichtigen, wobei sie sich im Umfang der Abschreibungen jährlich reduzieren. Erfüllt eine Gesellschaft die Voraussetzungen gemäss §§ 68 und 69 StG trotz Statuswechsels für Gewinnsteuerzwecke weiterhin, so wird ihr Kapital auf Antrag der Gesellschaft gemäss § 75 StG bis zum Inkrafttreten der STAF weiterhin nach den Regeln für Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaften besteuert. Ab dem 1. Januar 2020 werden die steuerlich aufgedeckten stillen Reserven aufgrund §72 Abs. 1a StG mit einer Ermässigung von 98 % in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen.