Aufgrund der Vielzahl von Modellen findet sich in der Praxis keine einheitliche Terminologie zum Begriff «Mitarbeiterbeteiligungen». In steuerlicher Hinsicht handelt es sich um die Zuteilung von «Beteiligungsrechten» zu Vorzugskonditionen auf der Grundlage eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.