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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit

Dienstaltersgeschenke

Kinder- und Familienzulagen

Einkünfte aus Kinderbetreuung

Naturaleinkünfte

Lidlohn

Nebenerwerb

Mitarbeiterbeteiligungen

Begriff Mitarbeiterbeteiligungen

Grundlagen der Besteuerung

Mitarbeiteraktien

Mitarbeiteroptionen

Unechte Mitarbeiterbeteiligungen

Vermögenssteuer

Regelung im internationalen Verhältnis

Doppelbesteuerungsabkommen

Aufteilung Besteuerungsanspruch

Basierend auf dem Arbeitsortprinzip sind jene Länder zur Besteuerung berechtigt, in welchen die mit Mitarbeiterbeteiligungsplänen zusammenhängende Arbeitsleistung erbracht wurde. Der Steueranspruch der verschiedenen Arbeitsländer wird pro rata aufgeteilt, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden ist. Massgebende Berechnungsgrundlage ist dabei der jeweilige Anteil der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters während der so genannten Vesting-Periode. Kein Recht zur Erhebung einer Steuer haben jene Länder, in denen der geldwerte Vorteil lediglich realisiert wurde und der Mitarbeiter während der Vesting-Periode gar keiner Anstellung nachgegangen ist.

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