Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
Dienstaltersgeschenke
Kinder- und Familienzulagen
Einkünfte aus Kinderbetreuung
Naturaleinkünfte
Lidlohn
Nebenerwerb
Mitarbeiterbeteiligungen
Begriff Mitarbeiterbeteiligungen
Grundlagen der Besteuerung
Mitarbeiteraktien
Mitarbeiteroptionen
Unechte Mitarbeiterbeteiligungen
Vermögenssteuer
Regelung im internationalen Verhältnis
Doppelbesteuerungsabkommen
Aufteilung Besteuerungsanspruch
Basierend auf dem Arbeitsortprinzip sind jene Länder zur Besteuerung berechtigt, in welchen die mit Mitarbeiterbeteiligungsplänen zusammenhängende Arbeitsleistung erbracht wurde. Der Steueranspruch der verschiedenen Arbeitsländer wird pro rata aufgeteilt, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden ist. Massgebende Berechnungsgrundlage ist dabei der jeweilige Anteil der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters während der so genannten Vesting-Periode. Kein Recht zur Erhebung einer Steuer haben jene Länder, in denen der geldwerte Vorteil lediglich realisiert wurde und der Mitarbeiter während der Vesting-Periode gar keiner Anstellung nachgegangen ist.