Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
Dienstaltersgeschenke
Kinder- und Familienzulagen
Einkünfte aus Kinderbetreuung
Naturaleinkünfte
Lidlohn
Nebenerwerb
Mitarbeiterbeteiligungen
Begriff Mitarbeiterbeteiligungen
Grundlagen der Besteuerung
Mitarbeiteraktien
Mitarbeiteroptionen
Unechte Mitarbeiterbeteiligungen
Vermögenssteuer
Regelung im internationalen Verhältnis
Doppelbesteuerungsabkommen
Aufteilung Besteuerungsanspruch
Fallbeispiel
Ausgangslage
Herr Arbeitsam wohnt und arbeitet in der Schweiz. Er erhält Optionen mit 6-jähriger Laufzeit sowie einer 3-jährigen Vesting-Periode. 2 Jahre nach Zuteilung zieht Herr Arbeitsam nach Deutschland. 3 Jahre nach Wegzug übt er die Optionen mit einem Gewinn von Fr. 180'000.– in Deutschland aus.
Lösungsansatz
Die Schweiz ist zur pro rata Besteuerung des Ausübungsgewinnes berechtigt, da Herr Arbeitsam während der Vesting-Periode 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet hat.
Basis für die pro rata Berechnung in der Schweiz ist der Zeitraum von der Zuteilung bis Vesting, vorliegend 3 Jahre. Der Anteil Schweiz beträgt somit ⅔ des Ausübungsgewinnes von Fr. 180'000.– = Fr. 120'000.– (satzbestimmend Fr. 180'000.–). Die Verpflichtung zur Steuererhebung obliegt dem Arbeitgeber, welcher die Optionen zugeteilt hat.