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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit

Dienstaltersgeschenke

Kinder- und Familienzulagen

Einkünfte aus Kinderbetreuung

Naturaleinkünfte

Lidlohn

Nebenerwerb

Mitarbeiterbeteiligungen

Begriff Mitarbeiterbeteiligungen

Grundlagen der Besteuerung

Mitarbeiteraktien

Mitarbeiteroptionen

Unechte Mitarbeiterbeteiligungen

Vermögenssteuer

Regelung im internationalen Verhältnis

Doppelbesteuerungsabkommen
Aufteilung Besteuerungsanspruch

Fallbeispiel

Ausgangslage
Herr Arbeitsam wohnt und arbeitet in der Schweiz. Er erhält Optionen mit 6-jähriger Laufzeit sowie einer 3-jährigen Vesting-Periode. 2 Jahre nach Zuteilung zieht Herr Arbeitsam nach Deutschland. 3 Jahre nach Wegzug übt er die Optionen mit einem Gewinn von Fr. 180'000.– in Deutschland aus.

Lösungsansatz
Die Schweiz ist zur pro rata Besteuerung des Ausübungsgewinnes berechtigt, da Herr Arbeitsam während der Vesting-Periode 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet hat.
Basis für die pro rata Berechnung in der Schweiz ist der Zeitraum von der Zuteilung bis Vesting, vorliegend 3 Jahre. Der Anteil Schweiz beträgt somit ⅔ des Ausübungsgewinnes von Fr. 180'000.– = Fr. 120'000.– (satzbestimmend Fr. 180'000.–). Die Verpflichtung zur Steuererhebung obliegt dem Arbeitgeber, welcher die Optionen zugeteilt hat.

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