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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit

Dienstaltersgeschenke

Kinder- und Familienzulagen

Einkünfte aus Kinderbetreuung

Naturaleinkünfte

Allgemeines zu den Naturaleinkünften

Verpflegung und Unterkunft von Unselbständigerwerbenden

Freie Station

Für Steuerpflichtige, die im Haushalt der Eltern leben und im Haushalt tätig sind, beträgt die Aufrechnung der freien Station inklusive Bekleidung und Wäsche Fr. 11'880.–.

Für mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft beträgt der Wert der freien Station inklusive Bekleidung und Wäsche Fr. 11'880.–.

Steuerpflichtige, die im Haushalt der Eltern leben und keine Arbeit verrichten, gelten als nicht erwerbstätig. Eine Aufrechnung für die freie Station kommt in diesen Fällen nicht in Frage. Keine Aufrechnung ist auch vorzunehmen, wenn die steuerpflichtige Person nur für kurze Zeit infolge Krankheit der Eltern die Erwerbstätigkeit aufgeben muss, um daheim den Haushalt zu besorgen.

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