Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Grundsätzliches zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
Dienstaltersgeschenke
Kinder- und Familienzulagen
Einkünfte aus Kinderbetreuung
Naturaleinkünfte
Allgemeines zu den Naturaleinkünften
Verpflegung und Unterkunft von Unselbständigerwerbenden
Freie Station
Für Steuerpflichtige, die im Haushalt der Eltern leben und im Haushalt tätig sind, beträgt die Aufrechnung der freien Station inklusive Bekleidung und Wäsche Fr. 11'880.–.
Für mitarbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft beträgt der Wert der freien Station inklusive Bekleidung und Wäsche Fr. 11'880.–.
Steuerpflichtige, die im Haushalt der Eltern leben und keine Arbeit verrichten, gelten als nicht erwerbstätig. Eine Aufrechnung für die freie Station kommt in diesen Fällen nicht in Frage. Keine Aufrechnung ist auch vorzunehmen, wenn die steuerpflichtige Person nur für kurze Zeit infolge Krankheit der Eltern die Erwerbstätigkeit aufgeben muss, um daheim den Haushalt zu besorgen.