Navigieren auf Kanton Zug

Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Selbständige Erwerbstätigkeit

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Grundsätzliches zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel

Indizien für gewerbsmässigen Liegenschaftshandel

Häufigkeit der Transaktionen

Auch im vereinzelten Kauf und Verkauf von Liegenschaften kann eine Erwerbstätigkeit erblickt werden, wenn sich der Steuerpflichtige bemüht, in der Art und Weise eines nebenberuflich Selbständigerwerbenden die Entwicklung des Liegenschaftenmarktes zur Gewinnerzielung auszunützen.

Für die Beurteilung der Häufigkeit von An- und Verkäufen sind auch abgeschlossene Geschäfte zu berücksichtigen, die ausserhalb einer Berechnungsperiode liegen. Besonders im Liegenschaftenhandel kommt es vor, dass der Händler Grundstücke über Jahre hinaus behält, bis er sie mit Gewinn verkaufen kann. Die Zeit, die zwischen einzelnen Handlungsabläufen verstreicht, spielt keine wesentliche Rolle. Wäre die Steuer nur geschuldet, wenn eine bestimmte Besitzdauer überschritten wird, hätte es der Händler in der Hand, durch Zuwarten Berufseinkünfte der Besteuerung zu entziehen.
 

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch