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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Selbständige Erwerbstätigkeit

Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel

Grundsätzliches zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel

Indizien für gewerbsmässigen Liegenschaftshandel

Umstände des Einzelfalles

In seiner Rechtsprechung zum Liegenschaftenhandel hat das Bundesgericht die Gewichtung der Indizien stets dem Einzelfall vorbehalten, was letztlich zu einer ausgeprägten, kasuistischen Praxis geführt hat. Die Richtung ist dennoch klar und geht dahin, auch im nur gelegentlichen oder vereinzelten Kauf und Verkauf von Liegenschaften eine Erwerbstätigkeit zu erblicken. In der Regel ergibt sich daher aus der mehrfachen Wiederholung und Planmässigkeit der Geschäfte deren Gewerbsmässigkeit. Ein gewichtiges Indiz stellt auch der enge Zusammenhang mit der (haupt-) beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen dar, wie er etwa bei Architekten und Bauunternehmern, aber auch Rechtsanwälten und Notaren besteht.
Ob der Steuerpflichtige ein Grundstück bereits mit Absicht einer gewinnbringenden Veräusserung erworben hat, soll nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht mehr massgeblich sein. Auch ein erst später gefasster Entschluss genügt, wenn das Vorgehen des Steuerpflichtigen insgesamt auf eine gewerbsmässige Tätigkeit schliessen lässt.

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