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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge

AHV-Renten

Entwicklung Rentenalter Frauen

Rentenvorbezug

Besteuerung der AHV/IV-Renten

Ab dem Jahre 2001 unterliegen die AHV- und IV-Renten der Einkommenssteuer zu 100 %. Die ordentlichen wie auch die ausserordentlichen IV-Renten sind steuerpflichtig. Steuerpflichtig sind auch die von der IV ausgerichteten Taggelder inkl. IV-Eingliederungszuschläge (Zuschläge für Unterkunft und Verpflegung).
Steuerfrei sind hingegen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, die Hilflosenentschädigungen sowie die Kostenbeiträge der IV für medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen, für Hilfsmittel sowie für Sonderschulung und Anstaltsaufenthalt.

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