Kinderrenten https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/steuerbuch-zug/erlaeuterungen-zu-a7-21-einkuenfte-aus-vorsorge/ahv-renten/kinderrenten https://www.zg.ch/logo.png Einleitung Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012) Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge AHV-Renten Entwicklung Rentenalter Frauen Rentenvorbezug Besteuerung der AHV/IV-Renten Kinderrenten Kinderrenten der AHV und IV sind von derjenigen steuerpflichtigen Person zu versteuern, der auch die Alters- oder IV-Rente zusteht.