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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Überblick über die Einkünfte aus Vorsorge

AHV-Renten

Leibrenten, Verpfündungen und Zeitrenten

Besteuerung von Leistungen der beruflichen Vorsorge (BVG)

Tabelle: Berufliche Vorsorge (BVG)
Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer
Berufliche Vorsorge (BVG)
Renten
  • Altersleistung
    - Altersrente
Steuerbar zu 60/80/100 %
(§§ 21 Abs. 1 + 235 StG)
Steuerbar zu 60/80/100 %
(Art. 22 Abs. 1 + 204 DBG)
 
 - Kinderrente
Steuerbar zu 60/80/100 %
beim Empfänger der Hauptrente
(§§ 21 Abs. 1 + 235 StG)
Steuerbar zu 60/80/100 %
beim Empfänger der Hauptrente
(Art. 22 Abs. 1 + 204 DBG)
  • Hinterlassenenleistungen
    - Witwenrente
    - Witwerrente
    - Rente der geschiedenen Frau
  • Invalidenleistungen
    - Rente
Steuerbar zu 60/80/100 %
(§§ 21 Abs. 1 + 235 StG)
Steuerbar zu 60/80/100 %
(Art. 22 Abs. 1 + 204 DBG)
Kapitalleistungen
  • Alters- / Invalidenleistungen
  • Vorbezug für Wohneigentum (WEF)
Steuerbar zu 60/80/100 %
(§§ 21 Abs. 1 + 235 + 37 StG)
Steuerbar zu 60/80/100 %
(Art. 22 Abs. 1 + 204 + 38DBG)
  • Verpfändung
Steuerfrei, sofern keine Pfandverwertung Steuerfrei, sofern keine Pfandverwertung

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