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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Hinweis

Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3

Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A

Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6

Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht im Hauptsteuerdomizil: siehe § 46 B

Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.

Am Hauptsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nur während eines Teils des Kalenderjahres infolge:

  • Zuzug vom Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall

Am Nebesteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht entweder unterjährige oder ganzjährige Steuerpflicht.

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