Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Hinweis
Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3
Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A
Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter ganzjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil: siehe § 6
Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht im Hauptsteuerdomizil: siehe § 46 B
Es liegen mehrere Steuerdomizile vor.
Am Hauptsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nur während eines Teils des Kalenderjahres infolge:
- Zuzug vom Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall
Am Nebesteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht entweder unterjährige oder ganzjährige Steuerpflicht.