Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Hinweis
Grundsätzliches zur ganzjährigen unbeschränkten Steuerpflicht
Heirat
Trennung / Scheidung
Bei Trennung und Scheidung während der Steuerperiode sind beide Personen getrennt für die ganze Steuerperiode in jenem Kanton steuerpflichtig, in dem sie am Ende der Steuerperiode ihren Wohnsitz haben (§ 49 Abs. 3 StG in Verbindung mit Art. 4b Abs. 1 StHG; Art. 42 Abs. 2 DBG). Die Besteuerung erfolgt zum Tarif für Alleinstehende.