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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Erläuterungen zu § 58 - Gewinn

Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns

Erläuterungen zu § 59 a - Erfolg aus Patenten und vergleichbaren Rechten

Erläuterungen zu § 59 b - Aufdeckung stiller Reserven bei Beginn der Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 59 c - Besteuerung stiller Reserven am Ende der Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Erläuterungen zu § 60 a - Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand

Erläuterungen zu § 60 b - Entlastungsbegrenzung

Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge

Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen

Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen

Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen

Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds

Erläuterungen zu § 64 a - Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken

Erläuterungen zu § 65 - Verluste

Erläuterungen zu § 66 - Steuertarif

Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen

Erläuterungen zu § 72 - Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kommerziell tätige Stiftungen

Erläuterungen zu § 73 - Verdecktes Eigenkapital

Erläuterungen zu § 78 a - Mindeststeuer

Erläuterungen zu § 108 - Geheimhaltungspflicht

Erläuterungen zu § 117 - Fristen

Erläuterungen zu § 124 - Aufgaben der Veranlagungsbehörden

Erläuterungen zu § 128 - Bescheinigungspflicht Dritter

Erläuterungen zu §§ 132 - 135 - Einspracheverfahren

Erläuterungen zu §§ 139 - 142 - Revision

Erläuterungen zu § 144 - Nachsteuern

Erläuterungen zu §§ 147 - 152 Inventaraufnahme

Zweck

Zuständigkeit und Verfahrensrecht

Inhalt und Form des Vermögensverzeichnisses

Für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses haben die Erben bzw. deren Vertreter dem zuständigen Erbschaftsamt Unterlagen über folgende per Todestag vorhandene in- und ausländischen Vermögenswerte und Schulden des verstorbenen Steuerpflichtigen, des überlebenden Eheteils und der unter elterlicher Sorge stehenden minderjährigen Kinder, sowie über erhebliche Tatsachen vorzulegen:

 

A. Aktiven

a) Bewegliches Vermögen und Ansprüche
(inkl. Schrankfach- und Tresorinhalte)

  • Wertschriften, Kapitalanlagen und Guthaben (Depot- und Kontoauszüge, Bescheinigungen)
    • Postcheck- und Bankguthaben
    • Obligationen aller Art (Angabe des Nennwertes, Zinssatzes sowie Ausgabe- und Fälligkeitsdatum)
    • Aktien und ähnliche Beteiligungsrechte
    • Hypothekarforderungen (Schuldbriefe, etc.)
    • Darlehen und sonstige Kapitalforderungen
    • laufende Guthaben (Steuern, Renten, Pensionen, etc.)
  • Bargeld, Checks, Münzen und Edelmetalle
  • Lebens-, Renten-, Unfall- oder andere Versicherungen (Versicherungspolicen, Rückkaufswerte)
  • Motorfahrzeuge, Wohnwagen, Boote (Kaufpreis und Jahrgang)
  • Anteile an unverteilten Erbschaften und anderen Vermögensmassen
    (u.a. Anteile an Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften und Erbengemeinschaften)
  • Übrige Vermögenswerte (u.a. Schmuck, Sammlungen, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Reitpferde; vorhandene Schatzungen oder Versicherungsinventare sind einzureichen)
  • Ansprüche gegenüber Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen (AHV, IV, 2. und 3. Säule a)

b) Private Liegenschaften (Angabe des Ortes, der Parzellennummer, Fläche und des Steuerwertes)

c) Geschäftsvermögen (inkl. Geschäftsguthaben, Liegenschaften und Beteiligungen an
Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften; die entsprechenden Zwischenabschlüsse sind einzureichen)

 

B. Passiven

Art der Schuld, Name und Adresse der Gläubiger, Zinssatz und Fälligkeit des Zinses, Schuldbetrag sowie geleistete Sicherheiten sind anzugeben und die entsprechenden Belege einzureichen.

d) Hypothekarschulden

e) Geschäftsschulden

f) Andere Schulden (offene Rechnungen, Darlehen, Nutzniessungsvermögen)

 

C. Weitere für die Inventarisation erhebliche Tatsachen

g) Nutzniessung: Bei Vermögenswerten, die mit einer Nutzniessung zugunsten Dritter belastet oder an denen die verstorbene Person bzw. deren Eheteil nutzniessungsberechtigt sind, sind der Vermögenswert, die berechtigte Person sowie der Eigentümer zu bezeichnen und die diesbezüglichen Belege einzureichen.

h) Vorempfänge und Schenkungen: Hat die verstorbene Person und/oder der überlebende Eheteil den Erben schon vor dem Tode Vermögensteile auf Anrechnung an deren Erbteil zugewendet oder anderweitig Schenkungen gemacht, so sind diese Zuwendungen anzugeben (Name und Adresse der Empfänger, Betrag oder Gegenstand und Datum der Zuwendung).

i)  Andere erhebliche Tatsachen: Insbesondere Feststellungen über Vermögenszu- oder -abnahmen (z.B. sind bisher nicht deklarierte Vermögenswerte zur Anzeige zu bringen)

Weitere Informationen

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