Fragen und Antworten

Nachfolgend werden die häufigsten Fragen von Steuerpflichtigen und Steuervertretern im Zusammenhang mit der elektronischen Einreichung der Steuererklärung beantwortet.

Fragen und Antworten für die steuerpflichtigen Personen

Sie können die Steuererklärung wie folgt ausfüllen und einreichen:

  • Mit eTax.zug ausfüllen, alle verlangten Belege elektronisch hinzufügen und via eTax hochladen. Korrekturen der Steueredeklaration sind während 5 Tagen nach dem Hochladen möglich. Sie können innerhalb dieser Frist die Steuererklärung erneut hochladen. Nach Ablauf der Frist erhalten sie eine Einreichebestätigung per Mail.
  • Mit eTax.zug ausfüllen, die Steuererklärung ausdrucken und samt Belegen via Post einreichen.
  • Handschriftlich ausfüllen und die Steuererklärung samt Belegen via Post einreichen.

Nein, aus organisatorischen Gründen ist dies nicht möglich. Wenn Sie die elektronische Einreichung nutzen möchten, sind alle notwendigen Beilagen ebenfalls elektronisch einzureichen.

In folgenden Fällen ist die elektronische Einreichung nicht möglich:

 

  • Es können nicht alle verlangten Belege elektronisch eingereicht werden

Alle Daten werden ausschliesslich im Rechenzentrum des Kantons Zug in Zug, Schweiz, gespeichert.

Die Datenbearbeitung erfolgt in der Schweiz ausschliesslich durch Mitarbeitende der kantonalen Steuerverwaltung Zug.

Alle Daten werden über eine sichere Verbindung auf die Server des Kantons Zug geladen und verschlüsselt in einer Datenbank gespeichert.

Ja, die hochgeladenen Dateien werden auf Viren überprüft. Dies erfolgt im Hintergrund. Darum kann es einige Minuten dauern, bis Sie das Hochladen der Steuererklärung per Mail bestätigt erhalten.

Sie erhalten per Mail die Information, dass in den Beilagen der Steuererklärung ein Virus gefunden wurde. Die hochgeladene Steuererklärung wird vollständig gelöscht. In diesem Fall müssen Sie die Beilagen auf Ihrem Computer überprüfen und die Steuererklärung, sobald die Beilagen bereinigt sind, nochmals hochladen.

Über die Website «Meine Steuererklärung» haben ausschliesslich die steuerpflichtigen natürlichen Personen auf ihre eigenen Steuererklärungen Zugriff. Aus Datenschutzgründen wird hierfür ein Benutzerkonto (ZUGLOGIN) benötigt. Dieses können Sie unter www.zuglogin.ch eröffnen.

Nach dem Hochladen der Steuererklärung besteht eine Frist von 5 Tagen, um Korrekturen vornehmen zu können. Erst nach Ablauf dieser Frist, wird die Steuerklärung an die internen Systeme der Steuerverwaltung weitergereicht, von wo aus die jeweils berechtigten Mitarbeitenden der Steuerverwaltung die Daten und Beilagen einsehen können.

Dritte können diese Unterlagen nicht einsehen oder herunterladen.

Wichtig: Der Zugriff ist zur Zeit für juristische Personen noch nicht möglich!

Die Mitarbeitenden der Steuerverwaltung haben erst nach Ablauf der 5-​Tägigen Korrekturfrist Zugriff auf die entsprechenden Daten (d.h. die Einreichungsbestätigung wurde via Mail an die steuerpflichtige(n) Person(en) versandt).

Beachten Sie dabei die Hinweise in eTax.zug im Dialog «Beilagen verwalten». Es sind lediglich die Beilagen einzureichen, die als obligatorische Beilagen ausgewiesen sind. Es kann sein, dass im Rahmen des Veranlagungsverfahrens auf dem Korrespondenzweg weitere Unterlagen nachverlangt werden.

PDF- und Bilddateien (JPG, PNG, BMP, TIF) mit einer maximalen Grösse von 10 MB.

Ja, es gelten die folgenden Maximalwerte: 100 Beilagen (Anzahl Dateien); 100 MB (Total aller Beilagen); 10 MB pro Datei.

Ja, vor dem Hochladen werden Sie dazu aufgefordert, eine Mailadresse anzugeben, an welche die Bestätigung gesendet wird.

Ja. Nach dem Hochladen der Steuererklärung haben Sie 5 Tage Zeit, um in eTax.zug/Dr. Tax Korrekturen vorzunehmen und nochmals hochzuladen. Dies können Sie jeweils innerhalb dieser Frist beliebig oft vornehmen.
Nach Ablauf dieser Frist erhält die Steuererklärung automatisch den Status «eingereicht». Dies wird Ihnen mittels Mail bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Korrekturen mehr möglich.
Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an Ihre auf dem Formular K aufgeführte Kontaktperson bei der Steuerverwaltung Zug.

Für die Einreichung der Steuererklärung benötigen Sie kein Benutzerkonto.

Nur für natürliche Personen: Mit einem Benutzerkonto haben Sie aber die Möglichkeit, die hochgeladenen Unterlagen (inkl. eTax-​Datendatei) zu einem späteren Zeitpunkt wieder herunterzuladen. Zudem bietet Ihnen die Steuerverwaltung mit dem Benutzerkonto auch den Zugriff auf weitere Online Dienstleistungen wie Kontoauszug, Ratenzahlungen etc. an. Details siehe:

Steuerportal für natürliche Personen

Ja, eine Steuervertretung/Treuhänder kann Ihre Steuererklärung wie bisher ausfüllen und dann hochladen. Voraussetzung ist, dass Sie der Steuervertretung die Angaben gemäss Ihrer Steuererklärung (PersID oben links und Geschäftsfallnummer oben rechts) bekannt geben.

Auch in diesem Fall kann die Steuererklärung innerhalb von 5 Tagen korrigiert und erneut hochgeladen werden.

Natürliche Personen können über die Website «Meine Steuererklärung» (https://steuererklaerung.zg.ch/) alle elektronisch eingereichten Steuererklärung wieder abrufen und in eTax.zug importieren.

Wichtig: für den Zugriff auf diese Daten benötigen Sie aus Datenschutzgründen ein Benutzerkonto (ZUGLOGIN). Dieses können Sie unter www.zuglogin.ch eröffnen.

Diese Funktion steht den juristischen Personen zur Zeit noch nicht zur Verfügung.

Wenn Sie keine Mails erhalten, kann dies verschiedene Ursachen haben. Beachten Sie dabei auch, dass es unter Umständen mehrere Minuten dauern kann, bis eine Mail bei Ihnen eintrifft. Folgendes können Sie prüfen:

  • Haben Sie die Mailadresse in eTax.zug korrekt hinterlegt? (Schreibweise prüfen)
  • Spamordner: Prüfen Sie in Ihrem Mailprogramm den Spamordner, evtl. ist das Mail dort hängen geblieben.
    Tipp: Fügen Sie die Absendermailadresse gemäss Anleitung Ihres Mailprogramms zu den gültigen Absendern hinzu, damit die Mails künftig nicht mehr im Spamordner landen.

Nach dem Hochladen der Steuererklärung besteht eine Frist von fünf Tagen, bis die Steuererklärung an die internen Systeme weitergereicht wird. Während dieser Frist können Sie Korrekturen an der Steuererklärung vornehmen.

Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie trotz hochgeladener Steuererklärung eine Mahnung erhalten. Diese müssen Sie nicht beachten, wenn Sie fünf Tage nach dem Hochladen ein Bestätigungsmail erhalten.

Fragen und Antworten für Steuervertreter und Treuhänder

Ja, eine Steuervertretung kann wie bisher mit der Software eTax.zug die Steuererklärung ausfüllen, die Beilagen elektronisch hinzufügen und anschliessend alles hochladen. Voraussetzung ist, dass Sie der Steuervertretung die Angaben gemäss Ihrer Steuererklärung (PersID oben links und Geschäftsfallnummer oben rechts) bekannt geben.

Nach Ablauf der 5-​tägigen Korrekturfrist gilt die Steuererklärung automatisch als eingereicht.

Ja. Sie können die Steuererklärung wie bis anhin mit eTax.zug ausfüllen und dann direkt elektronisch hochladen. Voraussetzung ist, dass Sie der Steuervertretung die Angaben gemäss Ihrer Steuererklärung (PersID oben links und Geschäftsfallnummer oben rechts) bekannt geben.

Auch in diesem Fall können innerhalb von 5 Tagen Korrekturen vorgenommen und die Steuererklärung erneut hochgeladen werden.

Ja, das ist optional möglich. Als Steuervertretung erhalten Sie eine Bestätigung, wenn die Steuererklärung hochgeladen wurde sowie von der erfolgreichen Einreichung nach Ablauf der 5-​tägigen Korrekturfrist.

Wichtig: damit Sie als Steuervertretung die entsprechenden Mails erhalten, müssen Sie im Dialog «Vertreterin/Vertreter» eine gültige Mailadresse erfassen.

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