Steuern bezahlen mit Kryptowährungen

Seit Februar 2021 können natürliche und juristische Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, ihre Steuerrechnung mit den Kryptowährungen Bitcoin (BTC) und Ether (ETH) bezahlen.

Allgemeine Fragen

Haben Sie Fragen rund um Kryptowährungen? Dann finden Sie hier diverse Antworten darauf.

Das Angebot zur Zahlung der Steuern mit Kryptowährungen umfasst ausschliesslich die von der kantonalen Steuerverwaltung in Rechnung gestellten Steuern.

 

Dies umfasst für natürliche Personen die

 

  • Einkommens- und Vermögenssteuer auf kantonaler und Gemeindeebene
  • Direkte Bundessteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Quellensteuer auf dem Einkommen

 

Juristische Personen können folgende Steuern mit Kryptowährungen begleichen:

 

  • Gewinn- und Kapitalsteuer auf kantonaler und Gemeindeebene
  • Direkte Bundessteuer
  • Quellensteuer

 

Von den Gemeinden in Rechnung gestellte Steuern wie beispielsweise die Grundstückgewinnsteuer oder Hundesteuer können nicht mit Kryptowährungen beglichen werden.

 

 

 

Alle natürlichen und juristischen Personen, die im Kanton Zug steuerpflichtig sind, können ihre Steuern, die von der kantonalen Steuerverwaltung in Rechnung gestellt werden, mit Kryptowährungen bezahlen. Dies beinhaltet die Einkommens- und Vermögenssteuer von natürlichen Personen sowie die Gewinn- und Kapitalsteuer von juristischen Personen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Ebenfalls mit Kryptowährungen zahlbar sind Quellensteuern auf dem Einkommen sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern.

Sie können Ihre Steuern mit Bitcoin oder Ether bezahlen.

Sie können die Steuerrechnung bis zu 1,5 Millionen Franken mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether bezahlen.

Die Grenze wurde von ursprünglich 100 000 Franken auf 1,5 Millionen Franken pro Transaktion erhöht. Die Erhöhung basiert auf Erfahrungswerten und ist Teil des Risikoframeworks der Bitcoin Suisse AG.

  1. Sie erhalten die Steuerrechnung wie gewohnt per Post.
  2. Sie teilen der kantonalen Steuerverwaltung per E-Mail mit, dass Sie die Steuerrechnung mit einer angebotenen Kryptowährung bezahlen möchten.
  3. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen daraufhin einen Link per E-Mail zu.
  4. Um mit der Zahlung zu beginnen, klicken Sie auf den Link in der E-Mail. Im nächsten Schritt können Sie wählen, mit welcher Kryptowährung (Bitcoin oder Ether) Sie die Zahlung begleichen wollen. Danach wird ein QR-Code generiert und angezeigt. Wir empfehlen Ihnen, den Link nicht auf demjenigen Gerät zu öffnen, auf welchem sich Ihr Wallet mit Kryptowährungen befindet, da Sie den durch Klicken auf den Link generierten QR-Code scannen müssen. Wir raten Ihnen, das E-Mail beispielsweise auf dem Computer und das Wallet auf dem Mobiltelefon zu öffnen. Der QR-Code enthält den zu zahlenden Steuerbetrag im aktuellen Kurs der ausgewählten Kryptowährung.
  5. Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Mobile Wallet.
  6. Sie können optional Ihre E-Mailadresse eintragen, wenn Sie eine Quittung für Ihre Zahlung erhalten möchten. Dies wird empfohlen, insbesondere aufgrund von Rechnungslegungspflichten.
  7. Bestätigen Sie die Zahlung durch Doppelklick oder durch Swipen.

 

Hinweis:
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Eingabe vor der Bestätigung genau zu überprüfen. Achten Sie dabei vor allem auf die Blockchain-Adresse und gleichen Sie diese mit der Adresse in Ihrer App ab.

 

Bitte senden Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff «Kryptowährungen» aus Datenschutzgründen ausschliesslich über das sichere Kontaktformular (siehe unten) mit den folgenden Angaben:

  • Name / Vorname / Firmenname
  • Ihre Personenidentifikationsnummer
  • Die konkrete Steuerforderung, welche Sie mit Kryptowährungen bezahlen möchten, z. B. Kantons- und Gemeindesteuern 2020
  • Zu bezahlender Steuerbetrag in Schweizer Franken

Sicheres Kontaktformular

Nein, die Steuerschuld kann nicht aufgeteilt werden.

 

Erhalten Sie eine Steuerrechnung, können Sie diese nicht teilweise mit Schweizer Franken und teilweise mit Kryptowährungen begleichen. Entscheiden Sie sich für eine Zahlung in Kryptowährung, so ist die Steuerrechnung gesamthaft mit Kryptowährungen zu begleichen.

 

Bitte achten Sie darauf, dass der auf dem Display angezeigte Betrag in Schweizer Franken dem genauen Betrag der Steuerrechnung entspricht, welchen Sie mit Kryptowährungen begleichen wollen (gesamthaft oder einzelne Rate). Sofern Sie den QR-Code auf der Steuerrechnung mit einer Crypto Wallet App Ihrer Wahl scannen, so wird die auf der Steuerrechnung aufgeführte Steuerschuld in Ihrer App zur Bestätigung übertragen und angezeigt.

 

Wenn Sie fälschlicherweise einen höheren Betrag überweisen als auf der Steuerrechnung angegeben, so wird dieser als Guthaben für kommende Steuerperioden verbucht.


Eine Rückzahlung in Kryptowährungen oder eine Überweisung in Schweizer Franken ist nicht möglich.

 

Wenn der Rechnungsbetrag nicht vollständig bezahlt wurde, erhalten Sie einen Hinweis auf Ihrem Bildschirm über den noch offenen Betrag. Durch ein erneutes Scannen des Barcodes mit dem Smartphone beziehungsweise Tablet kann der offene Betrag unmittelbar bezahlt werden.

Die Bitcoin Suisse AG überweist die bezahlten Beträge in Schweizer Franken mit einem Valutadatum von T+1 vom Konto der Bitcoin Suisse AG bei der Luzerner Kantonalbank auf das Konto der Finanzdirektion bei der Zuger Kantonalbank.


Beispiel:
Ein Steuerzahler zahlt seine Steuerrechnung am 1. Tag eines Monats mit Kryptowährungen. Der Betrag in Schweizer Franken wird dem Konto der Finanzdirektion am 2. Tag des Monats gutgeschrieben.

 

Für den Wechsel der Kryptowährungen wird der überweisenden Person eine Gebühr in Schweizer Franken auferlegt. Diese beträgt 1 Prozent der geschuldeten Steuer in Franken und wird direkt bei der Überweisung erhoben und verrechnet. Die Gebühr wird von der Bitcoin Suisse AG und nicht von der Steuerverwaltung erhoben.

Die steuerpflichtige Person muss nicht Kunde der Bitcoin Suisse AG sein. Die Zahlerin oder der Zahler benötigt lediglich ein Smartphone oder Tablet, ein Wallet mit Bitcoin oder Ether sowie eine stabile Internetverbindung. Kundin der Bitcoin Suisse AG ist die Finanzverwaltung des Kantons Zug.

Die Finanzdirektion und die Steuerverwaltung sind keinem Währungsrisiko von Kryptowährungen ausgesetzt.


Die Bitcoin Suisse AG ist die Betreiberin der eingesetzten Zahlungslösung und übernimmt in dieser Rolle das Wechselkursrisiko.


Die Bitcoin Suisse AG überweist der Finanzdirektion des Kantons Zug die in Kryptowährung beglichenen Steuerschulden ausschliesslich in Schweizer Franken.

 

Technische Fragen

Sie haben technische Fragen rund um Kryptowährungen? Dann finden Sie hier diverse Antworten.

Natürliche oder juristische Personen, die ihre Steuerschuld mit Kryptowährungen bezahlen möchten, benötigen


a) ein Smartphone oder Tablet mit Kamerafunktion,
b) ein installiertes Mobile Wallet mit Guthaben in Bitcoin oder Ether sowie
c) eine stabile Internetverbindung.

 

 

Hinweis:
Unsere Partnerin Bitcoin Suisse AG empfiehlt folgende Wallets:

  • BRD (für iOS)
  • myCelium (für Android)

Bitte senden Sie Ihre Anfrage mit dem Betreff «Kryptowährungen» aus Datenschutzgründen ausschliesslich über das sichere Kontaktformular (siehe unten) zu. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sicheres Kontaktformular

 

Der QR-Code enthält einen Vermerk auf die Blockchain (Bitcoin oder Ethereum), eine Blockchain-Adresse sowie den Betrag in der gewählten Kryptowährung.

Kontakt

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Abteilung
Steuerbezug

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6300 Zug
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