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Benutzungsordnung

Bibliothek Hünenberg: Ausleihfrist
Benutzungsordnung
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Die Bibliothek der Gemeinde Hünenberg steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Hünenberg und Umgebung zur Verfügung.

Ausweis
Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines Personalausweises. Dieser Benutzerausweis ist kostenlos und bei jeder Medienentleihung vorzulegen. Der Ersatz des Ausweises kostet CHF 5.—.

Ausleihe
Die Ausleihe ist kostenlos. Die mögliche Gesamtausleihzahl beträgt 20 Medien pro Person. Die Ausleihfrist für alle Medien beträgt vier Wochen. Verlängerungen sind möglich, wenn keine Reservationen vorliegen (Ausnahme Spielfilme).

Reservationen
Medien können gegen eine Gebühr persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Internet vorbestellt werden. Für Kinder- und Jugendmedien wird keine Reservationsgebühr erhoben. Die Benutzerinnen und Benutzer werden benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium verfügbar ist. Es bleibt vier Tage reserviert.

Mahngebühren
Nach Ablauf der Leihfrist werden die Medien schriftlich gegen eine Mahngebühr zurückverlangt.
1. Mahnung CHF 2.—
2. Mahnung CHF 5.—
3. Mahnung CHF 10.—
Nach drei erfolglosen Mahnungen werden die ausstehenden Medien in Rechnung gestellt.
Die Mahngebühren sind nach Fristablauf geschuldet unabhängig von der Zustellung der Mahnbriefe.

Haftung
Behandeln Sie die Medien sorgfältig und kontrollieren Sie diese auf ihre Vollständigkeit. Melden Sie festgestellte Schäden umgehend dem Ausleihpersonal und überlassen Sie das Reparieren unseren Fachleuten. Bei Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Medien werden die entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.

eMedien
Die Ausleihe digitaler Medien erfolgt über www.dibizentral.ch oder über unser Website.

Adressänderung
Melden Sie uns bitte Ihre neue Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

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Typ Titel Bearbeitet
Benutzungsordnung 11.01.2023

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