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Sozialwesen

Sozialwesen

Die Bürgergemeinden erhielten bei der Aufteilung der Gemeinwesen von 1873/76 u.a. als wichtige Aufgabe das Sozialwesen zugeteilt. Sie mussten anfänglich für alle in finanzielle Not geratenen Bürger, unabhängig vom Wohnort, aufkommen.

Zu diesem Zwecke waren sie berechtigt, Steuern zu erheben, die sog. Bürger-Armensteuer, die seit dem neuen Gemeindegesetz von 1982 in Bürgersteuer umbenannt worden ist. Hünenberg hat derzeit einen Steuerfuss von 0%.

Der Beitritt des Kantons Zug zum Konkordat über die wohnörtliche Unterstützung im Jahre 1966 setzte ein erstes Zeichen für die Senkung der Unterstützungskosten. Ferner tragen AHV, IV und Pensionskassen stark zur Entlastung der Bürgergemeinden bei. Das bereits zitierte Gemeindegesetz half zusätzlich mit, dass die Bürgergemeinden weniger Unterstützungsbeiträge zu leisten haben, sind sie doch nur noch für ihre am Heimatort wohnenden Bürger zuständig.

Seit 2008 unterhalten die Bürgergemeinden Zug, Baar und Hünenberg einen gemeinsamen Sozialdienst. 2015 stiess die Bürgergemeinde Steinhausen und später auch noch Neuheim dazu. Die Fachstelle leistet nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zug die nötige persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe sowie fachliche Beratung und Begleitung für Bürgerinnen und Bürger, die in Hünenberg wohnen und sich in einer Notsituation befinden.

Kontakt Fachdienst Sozialhilfe

Sozialdienst der Bürgergemeinde Hünenberg
Fischmarkt 1
6300 Zug

Öffnungszeiten
Montag–Freitag: 08.00–12.00 / 14.00–17.00

Telefon
041 725 37 50
041 725 37 59

Email: kanzlei@buergergemeinde-zug.ch
Webseite

Leiterin
Jasna Klaric, Sozialarbeiterin

Weitere Informationen

Kontakt

Bürgergemeinde Hünenberg Telefon 041 781 32 76

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