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Wechsel der Schularten

Wechsel der Schularten, Niveauzugehörigkeit, Schulartenwechsel während und am Ende des Schuljahres, Niveaukurswechsel während und am Ende des Semesters, Liftkurs Englisch, Rechtsmittel

Wechsel der Schularten
Schularten können sowohl von der Realschule in die Sekundarschule als auch von der Sekundarschule in die Realschule gewechselt werden.
Entscheidend für den Wechsel der Schulart ist eine Gesamtbeurteilung über den Leistungsstand des Schülers bzw. der Schülerin. Dabei sind neben den fachlichen Leistungen auch die Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen und die Niveauzugehörigkeit sowie die Neigungen und Interessen des Schülers oder der Schülerin zu berücksichtigen. Der kantonalen Beurteilungsphilosophie «Beurteilen und Fördern B&F» kann so Rechnung getragen werden.
Für einen entsprechenden Wechsel wird das Leistungsniveau als Kriterium vorgegeben:

  • Für den Wechsel von der Realschule in die Sekundarschule muss ein Schüler/eine Schülerin in den erwähnten Fächern überwiegend gute Leistungen erbringen.
  • Ein Wechsel von der Sekundarschule in die Realschule steht zur Disposition, wenn Jugendliche in den erwähnten Fächern überwiegend ungenügende Leistungen erbringen.

Die Leistungsentwicklung gilt als wichtiges Kriterium. Die Leistungen beziehen sich beim Schulartenwechsel auf die definierten Fächer: Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch, RZG (Räume, Zeiten, Gesellschaften) und NT (Natur und Technik).

Niveauzugehörigkeit
Bei der Gesamtbeurteilung der Leistungen ist die Niveauzugehörigkeit mit zu berücksichtigen, ist jedoch nicht ausschlaggebendes Kriterium für den Verbleib bzw. für den Wechsel der Schulart. Der Besuch eines höheren bzw. tieferen Niveaus in den Niveaufächern Englisch und Mathematik allein ist für den Schulartenwechsel deshalb nicht ausschlaggebend, sondern lediglich eines von verschiedenen Kriterien.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule können mit dieser Regelung in beiden Niveaufächern Englisch und Mathematik das Niveau B besuchen, wenn die Gesamtbeurteilung sie als Sekundarschüler/-in bestätigt.
Umgekehrt können Schülerinnen und Schüler der Realschule grundsätzlich die Schulart wechseln, auch wenn sie in beiden Niveaufächern Englisch und Mathematik das Niveau B besuchen, sofern die Gesamtbeurteilung dies als angezeigt erscheinen lässt.

Schulartenwechsel während und am Ende des Schuljahres
Grundsätzlich wird ein Wechsel der Schulart nach wie vor auf Beginn eines Schuljahres vollzogen. Bei deutlicher Über- oder Unterforderung kann in Ausnahmefällen ein Wechsel der Schulart auch während des Schuljahres vollzogen werden. Solche Wechsel können auf Empfehlung des Lehrpersonenteams und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten erfolgen.

Niveaukurswechsel während und am Ende des Semesters
In der Regel erfolgen Wechsel der Niveaukurse auf Beginn eines Semesters. Aus denselben Überlegungen heraus, wie ein Schulartenwechsel bei Einigkeit zwischen dem Lehrpersonenteam und den Erziehungsberechtigten auch während des Schuljahres möglich sein soll, soll ausnahmsweise auch ein Wechsel des Niveaukurses während des Semesters ermöglicht werden – sofern sich diesbezüglich das Lehrpersonenteam des betreffenden Schülers oder der Schülerin und die Erziehungsberechtigten einig sind.

Liftkurs Niveaufach
Bei einem Niveauwechsel unterstützen wir die Schülerinnen und Schüler mit einem entsprechenden Liftkurs in Mathematik oder Englisch, um den Anschluss ans höhere Niveau zu finden.

Rechtsmittel
Gemäss § 63 SchulG entscheidet der Rektor über den Wechsel der Schulart und die Niveauwechsel auf der Sekundarstufe I. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Schulart oder des Niveaukurses während des Semesters. Gegen seinen Entscheid kann gestützt auf § 85 SchulG bei der zuständigen Direktion für Bildung und Kultur Verwaltungsbeschwerde innert 10 Tagen erhoben werden.

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