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Schulzahnarzt-Dienst

Dienste der Schulen Hünenberg: Schulzahnarzt-Dienst

Anfang Schuljahr erhalten alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss des 9. Schuljahres einen Gutschein für den jährlichen obligatorischen Zahnarztuntersuch. Die Untersuchung umfasst die jährliche zahnärztliche Kontrolle, die Zahnreinigung und Zahnfluoridierung. 

  • Melden Sie Ihr Kind/Ihre Kinder bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin an, welcher oder welche in der Schweiz zur Berufsausübung zugelassen ist. Die Behandlung soll nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit fallen und muss bis spätestens 31. Juli des laufenden Schuljahres stattfinden. Den Gutschein bringen Sie bitte ausgefüllt zur Untersuchung mit.
  • Nach abgeschlossener Behandlung stellt der Zahnarzt/die Zahnärztin Rechnung. Die Kosten für den obligatorischen Untersuch werden direkt der Gemeinde Hünenberg in Rechnung gestellt. Kosten für konservierende Behandlungen werden Ihnen in Rechnung gestellt. 
  • Die Gemeinde Hünenberg beteiligt sich an den Kosten für konservierende Behandlungen gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten (siehe Tarifblatt); das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen sind massgebend. Der gemeindliche Kostenanteil wird den Erziehungsberechtigten überwiesen.
  • Haben Sie eine Anspruchsberechtigung:

       Lassen Sie uns folgende Unterlagen online zukommen:

  • Vollständig ausgefülltes online Rückerstattungsformular inkl. folgenden Dokumenten:
  • Leistungsnachweis der Krankenkasse
  • Zahnarztrechnung
  • Zahlungsnachweis der Zahnarztrechnung

Detailliertere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt. 

Zuständigkeit: Einwohnerdienste Hünenberg unter Telefon +4141 784 44 44 oder einwohnerdienste@huenenberg.ch

Weitere Informationen

Kontakt

Jacqueline Moll
Sachbearbeiterin Einwohnerdienste

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