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Schulpflicht

Wie ist die oblig. Schulzeit ?

Jedes bildungsfähige Kind ist berechtigt und verpflichtet, einen Jahreskurs des Kindergartens, sechs Jahreskurse der Primarstufe und drei Jahreskurse der Sekundarstufe I zu besuchen.

Kinder, die Ende Februar sechs Jahre alt sind, besuchen auf Beginn des folgenden Schuljahres die Primarschule. In besonderen Fällen kann der Rektor auf Gesuch und nach Anhören der Erziehungsberechtigten, der Kindergartenlehrperson sowie auf Antrag des Schulpsychologen/der Schulpsychologin einen früheren oder späteren Schuleintritt bewilligen.

Die Schulpflicht (insgesamt 10 Jahre) kann in einer öffentlich-rechtlichen oder einer anerkannten privaten Schule erfüllt werden. Die Erziehungsberechtigten haben das Rektorat zu informieren, wenn sie ihr Kind nicht an einer öffentlich-rechtlichen Schule unterrichten lassen (schriftliche Bestätigung der entsprechenden Schule). Die Gemeinde Hünenberg beteiligt sich nicht an den Kosten einer freiwillig ausgesuchten Privatschule.

In besonderen Fällen kann der Rektor auf Gesuch der Erziehungsberechtigten oder einer zuständigen Behörde einen Schüler/eine Schülerin vorzeitig aus der Schulpflicht entlassen.

Das Schuljahr beginnt jeweils am ersten Montag nach dem 15. August und dauert bis anfangs Juli.

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