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Übertritt von der Primarschule an die Sekundarstufe

Wie funktioniert das Übertrittsverfahren von der Primarschule an die Sekundarstufe

Das Übertrittsverfahren im Kanton regelt die Zuweisung von der 6. Primarklasse oder Kleinklasse in eine Schulart der Sekundarstufe I, also in die Werkschule (an den Schulen Hünenberg in der Realschule integriert), die Realschule, die Sekundarschule oder die Unterstufe des Gymnasiums. Der entsprechende Zuweisungsentscheid wird anlässlich eines Zuweisungsgesprächs gemeinsam zwischen der Lehrperson, den Eltern und dem Kind getroffen.

Dabei sind folgende Kriterien von Bedeutung:

  • Arbeitsverhalten/Lernbereitschaft
  • Denkfähigkeit
  • Ausdrucksfähigkeit/Zusammenarbeit
  • Leistungsnoten


Ziel dieses Verfahrens ist es, das Kind am Ende der Primarstufe seinen Fähigkeiten und seiner mutmasslichen Entwicklung entsprechend derjenigen Schulart zuzuweisen, in der es optimal gefördert werden kann. Das Kind hat das Recht, die zugewiesene Schulart während eines Jahres zu besuchen. Bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Lehrperson trifft die kantonale Übertrittskommission nach eingehender Prüfung der Vorakten und aufgrund eigener Abklärungen den Zuweisungsentscheid. Die Repetition der 6. Primarklasse ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Eltern haben ein schriftliches Gesuch bis zu den Sportferien an das Rektorat einzureichen.

Die detaillierten Informationen zu den Übertrittsmöglichkeiten und -verfahren sind im Webportal der Direktion für Bildung und Kultur zu finden.

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