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Gerichtspraxis
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Regeste:
Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG – Aus einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf
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Familienrecht
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Regeste:
Art. 172 ff. ZGB – Wird während eines Eheschutzverfahrens das Scheidungsverfahren hängig gemacht und in diesem die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen in Bezug auf die künftigen Verhä
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Art. 274 Abs. 2 ZGB
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Regeste:
– Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen Verkehr gefährdet, üben die Eltern ihn pflichtwidrig aus, haben sie sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder liegen andere wichtige
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Art. 8 Abs. 1 und Art. 17 Abs. 1 IVG
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Regeste:
– Kein Anspruch auf Umschulung zur Naturheilpraktikerin tibetische Heilkunde; das Erfordernis der Gleichwertigkeit verlangt insbesondere, dass bei Berufen mit tiefen Löhnen, neben de
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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
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Regeste:
§ 7 Abs. 1 GO RR und § 52 Verwaltungsrechtspflegegesetz – Einem Anzeiger kommen im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde nicht die Rechte einer Partei zu und er kann deshalb auch kein eigentlich
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Sozialversicherung
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Regeste:
Art. 2 Abs. 5 AVE GAV FAR – Die Unterstellung eines Betriebes unter den AVE GAV FAR bedeutet, dass grundsätzlich dessen ganzes Personal ebenfalls den Bestimmungen des AVE GAV FAR unte
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Zivilrecht
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Regeste:
Art. 697b – Die gerichtliche Anordnung einer Sonderprüfung setzt unter anderem voraus, dass diese dem Aktionär weitere Kenntnisse verschaffen könnte, welche ihm die Ausübung seiner Aktio
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Personalrecht
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Regeste:
Art. 330a OR; § 9 Abs. 2 PV – Ein Arbeitszeugnis hat grundsätzlich das Fortkommen des Arbeitnehmers zu fördern, sollte also wohlwollend formuliert werden, doch findet das Wohlwollen eine
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§ 19 VRG; §§ 10 Abs. 3, 13 und 14 PG
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Regeste:
– Die äussere Form ist für das Vorliegen eines Entscheides nicht von Bedeutung. Liegt nach dem Inhalt, nicht aber der äusseren Form nach ein Entscheid vor, so kann der Adressat entweder di
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Regeste:
Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG – Aus einer fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf