Online Energie-Förderprogramm

Förderbeiträge werden gemäss dem Energiereglement und der Energieverordnung der Gemeinde Hünenberg ausgerichtet.
Im Rahmen des Energieförderprogramms der Gemeinde Hünenberg konnten von Januar bis Mitte Oktober 2020 bereits über 50 Gesuche für die Produktion oder Nutzung erneuerbarer Energien gutgeheissen werden. Durch den regen Zuspruch sind die finanziellen Mittel des Programms nun bereits per Mitte Oktober 2020 ausgeschöpft. Neu eingehende Fördergesuche müssen daher zurzeit abgewiesen werden.
Damit die Gesuchstellenden trotzdem von Förderbeiträgen profitieren können, werden die abgewiesenen Gesuche aber auf eine Warteliste gesetzt. Sobald wieder Fördermittel zur Verfügung stehen, werden die Gesuche in der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt. Die Förderbeiträge werden nach den dann geltenden Richtlinien und Fördertarifen gesprochen.
Die Bauten und Anlagen dieser Gesuche dürfen dann bereits erstellt sein. Wichtig und zu beachten ist aber, dass die Anträge weiterhin spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bau- und lnstallationsarbeiten bei der gemeindlichen Energiefachstelle einzureichen sind.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die gemeindliche Energiefachstelle.
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Gesuchsformular ausfüllen und mit Beilagen abschicken
- Entscheid der Energiekommission abwarten
- Baute erstellen
- Bauvollendung melden
Formular
Rechtliche Grundlagen