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Richtplanung

Gemeinde Hünenberg
Richtplan
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Kommunaler Richtplan

  • Gibt darüber Aufschluss, wie sich die Gemeinde Hünenberg bezüglich Siedlung, Landschafts- und Schutzgebiete, Landwirtschaftsgebiete, Erschliessung, Ver- und Entsorgung mittel- und langfristig räumlich entwickeln soll. Zudem legt die gemeindliche Richtplanung Standorte für öffentliche Bauten und Anlagen, Aussichtspunkte, Naturobjekte, Denkmäler und Naherholungsgebiete fest.
  • Der kommunale Richtplan leitet sich aus dem kantonalen Richtplan ab und gliedert sich zwischen dem kantonalen Richtplan und der Nutzungsplanung ein.
  • Der gemeindliche Richtplan ist behördenverbindlich, jedoch nicht grundeigentümerverbindlich.
  • Planungsmittel

    - Richtplankarte
    - Richtplantext

Quartiergestaltungspläne

  • Der Quartiergestaltungsplan legt als Teilrichtplan über ein begrenztes Gebiet die Grundzüge der künftigen Quartierstruktur fest. Die Inhalte beschränken sich auf zentrale Aspekte, die eine übergeordnete Koordination erfordern und von öffentlichem Interesse sind.
  • Für die bauliche Entwicklung eines Gebietes können Quartiergestaltungspläne erlassen werden, namentlich für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen sowie als Grundlage zur Beurteilung von Arealbebauungen.
  • Quartiergestaltungsplan Enikon-Eichmatt-Zythus

- Plan
- Bericht

Weitere Informationen

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