Navigieren auf Gemeinde Hünenberg

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Gesuch um Strassenaufbruchbewilligung

Gesuch um Strassenaufbruchbewilligung in der Zuständigkeit der Gemeinde Hünenberg
Kreuzung Zollhaus
Bild Legende:

Generelle Information

Grabarbeiten im Bereich gemeindlicher Strassen sind bewilligungspflichtig.
Für Grabarbeiten bei Kantonsstrassen sind die kantonalen Fachstellen zuständig.

Ergebnis

Nach Erhalt der Unterlagen wir Ihnen der Entscheid mitgeteilt.

Bemerkungen

Die Baute ist durch einen ausgewiesenen Baufachmann auszuführen.

Vorbedingung

Das Gesuch ist spätestens 10 Arbeitstage vor Baubeginn vollständig ausgefüllt einzureichen.

Vorgehen

  1. Bestimmungen lesen
  2. Gesuchsformular mit zugehörigen Plänen ausfüllen und abschicken oder per Mail senden
  3. Grabenaufbruchbewilligung abwarten
  4. Baute erstellen und Mitteilung der Baufortschritte

Formular

Link

Erforderliche Dokumente

  • Situationsplan
  • Normalprofil
  • Signalisationsplan
  • Installationsplan

Rechtliche Grundlagen

§ 24 des Gesetzes über Strassen und Wege (BGS 751.14) der Verordnung (BGS 751.141)
§ 35 des Fernmeldegesetzes (SR 784.10)

Weiterführende Informationen und Dokumente

VSS-Normenwerk

Downloads

Downloads
Typ Titel
Gesuch Strassenaufbruchbewilligung

Weitere Informationen

hidden placeholder

Hberg Verwaltung

Kontakt

Heinz Amstad
Projektleiter Tiefbau

Donatus Dörig
Projektleiter Strassenbau

Fusszeile

Deutsch