Navigieren auf Gemeinde Hünenberg

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Betreibungsauskunft

Betreibungsauskunft vom Betreibungsamt Hünenberg

Betreibungsregisterauszug über eigene Person:

Sie haben folgende Möglichkeiten einen Betreibungsregisterauszug zu erhalten:

  1. Sie kommen persönlich mit einem Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis) bei uns an den Schalter. Sie erhalten den Auszug gegen Barzahlung von CHF 17.00.
  2. Sie können eine volljährige Person bevollmächtigen, bei uns am Schalter einen Auszug abzuholen. Diese Person benötigt eine Kopie Ihres Ausweises (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis). Der Auszug wird gegen Barzahlung von CHF 17.00 ausgestellt.
  3. Sie fordern den Auszug schriftlich (Post/Mail) (info@betreibungsamt-huenenberg.ch) an. Dazu benötigen wir: Name und Vorname, vollständige Adresse sowie eine Kopie Ihres Ausweises (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis). Der Auszug kostet CHF 18.00 inkl. Porto und wird Ihnen per A-Post mit Rechnung zugestellt. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Unsere Betreibungsregisterauszüge werden gemäss Vorschriften des Bundesamtes für Justiz immer über den Zeitraum von fünf Jahren und detailliert (mit Angabe der Gläubiger, der offenen Verlustscheine und früherer Konkurse) ausgestellt.


Betreibungsregisterauszug über eigene Firma (juristische Person):

  1. Sie kommen persönlich mit einem Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis) bei uns an den Schalter. Sie erhalten den Auszug gegen Barzahlung von CHF 17.00.
    Falls Sie nicht als Organ im Handelsregister eingetragen sind, benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht oder einen beglaubigten Handelsregisterauszug.
  2. Sie fordern den Auszug schriftlich (Post/Mail) (info@betreibungsamt-huenenberg.ch) an. Dazu benötigen wir die vollständige Adresse Ihrer Firma. Der Auszug kostet CHF 18.00 inkl. Porto und wird Ihnen per A-Post mit Rechnung zugestellt. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, einen Kostenvorschuss zu verlangen.

Falls der Auszug nicht an die Adresse gemäss Handelsregistereintrag gesandt werden soll, benötigen wir zusätzlich einen beglaubigten Handelsregisterauszug.


Betreibungsauskünfte über Dritte:

Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter einsehen und sich Auszüge daraus geben lassen. Das Einsichtsrecht erlischt fünf Jahre nach Abschluss allfälliger Verfahren. Ein Interesse ist dann glaubhaft gemacht, wenn das Auskunftsgesuch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages erfolgt. Sie machen Ihr Interesse glaubhaft, indem Sie z.B. eine Rechnung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Person, über die Sie Auskunft wünschen, Ihnen Geld schuldet. Weitere Beispiele wären Kreditanträge, Mietverträge, Bestellscheine etc.

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Betreibungsregisterauszug über Dritte zu erhalten:

  1. Sie kommen persönlich mit dem Interessennachweis (wie oben erwähnt) bei uns an den Schalter. Sie erhalten den Auszug gegen Barzahlung von CHF 17.00 (mündliche Auskunft CHF 9.00).
  2. Sie fordern den Auszug schriftlich (Post/Mail) () an. Dazu benötigen wir einen Interessennachweis. Der Auszug kostet CHF 18.00 inkl. Porto und wird Ihnen per A-Post mit Rechnung zugestellt. In Ausnahmefällen behalten wir uns vor, einen Kostenvorschuss zu verlangen.

 

Weitere Informationen

hidden placeholder

Hberg Verwaltung

Fusszeile

Deutsch