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Steueramt

Steueramt Gemeinde Hünenberg
Luftbild von Andreas Busslinger
Bild Legende:

Die Steuern für die natürlichen und juristischen Personen werden im Kanton Zug durch die kantonale Steuerverwaltung veranlagt und auch eingezogen. Ebenfalls erfolgt durch sie die Zustellung der Steuerformulare jeweils bis Ende Februar an die Steuerpflichtigen. Die Gemeinden sind zuständig für erste Auskünfte (natürliche Personen).

Paragraf 108 des Steuergesetzes statuiert ein strenges Steuergeheimnis. Dies bedeutet, dass das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen unter das Steuergeheimnis fallen und nicht bekannt gegeben werden dürfen.

Daten aus den Steuerakten dürfen nur dann bekannt gegeben werden, wenn entweder

  • die steuerpflichtige Person diese Daten persönlich verlangt oder
  • eine entsprechende, ausdrückliche schriftliche Einwilligung (Vollmacht) der steuerpflichtigen Person vorliegt oder
  • eine entsprechende formelle gesetzliche Grundlage im Recht des Kantons oder des Bundes besteht oder
  • die Auskunftserteilung im öffentlichen Interesse geboten ist und die Finanzdirektion des Kantons Zug ein entsprechendes Begehren gutgeheissen hat.

Haben Sie eine Frage, die Sie gern beantwortet haben möchten? Die Steuerverwaltung Zug steht für allgemeine Auskünfte gern zur Verfügung.

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