Namensänderung
Dienstleistungen der Einwohnerdienste
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Für die Namensänderung ist die Direktion des Innern des Kantons Zug zuständig. Es ist ein entsprechendes Gesuch mit Begründung einzureichen. Bitte informieren Sie sich vorgängig bei der Direktion des Innern über das Vorgehen.