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Bestattungen / Todesfälle

Informationen im Zusammenhang mit einer Bestattung oder mit einem Todesfall

Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Bild Natur, Reuss
Bild Legende:

Tod zu Hause infolge Krankheit

  • Arzt benachrichtigen.
  • Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt (Telefon 0900 008 008, kostenpflichtig) anrufen.


Tod infolge eines Unfalls oder Suizids

Polizei benachrichtigen (Telefon 117). Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen beigezogen werden.


Tod im Spital oder Heim

Im Normalfall erledigt die Spital- bzw. Heimverwaltung die notwendigen Formalitäten (inklusive Organisation der Einsargung und Überführung zur Leichenhalle).


Meldung Gemeinde

Ein Todesfall ist innerhalb von zwei Arbeitstagen der Gemeinde am Wohnort des/der Verstorbenen zu melden. Diese Mitteilung kann durch Verwandte, Mitbewohner oder Bekannte erfolgen. Wir bitten um eine vorgängige Terminvereinbarung, Telefon +41 41 784 44 45.

Öffnungszeiten Gemeinde:
Montag 08.00 – 11.45 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 08.00 – 11.45 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr


Folgende Dokumente sind mitzubringen bzw. per Post und falls möglich per E-Mail bestattungen@huenenberg.ch zuzustellen

  • Todesbescheinigung des Arztes, falls der Todesfall zu Hause erfolgt ist;
  • Familienbüchlein oder Familienausweis, falls vorhanden;
  • Hat die verstorbene Person ein Testament, einen Ehe- und/oder Erbvertrag oder einen schriftlichen Bestattungswunsch hinterlassen, sind diese Dokumente im Original mitzubringen.


Organisation von Bestattungen

Die Gemeinde trifft die erforderlichen Massnahmen für die Bestattung (Überführung in die Leichenhalle, evtl. Kremation und die Beerdigung in Absprache mit den Hinterbliebenen).

Wie verfasst man Anordnungen für eine Bestattung?

Anordnungen für die Bestattung (Erd- oder Urnenbestattung, Form der Abdankung etc.) sind unbedingt vom Testament zu trennen, denn das Testament wird erst nach der Bestattung eröffnet.

Bestattungswünsche können bei der Gemeinde schriftlich hinterlegt werden. 


Vorbereitung für die Bestattung

Die Überführung, die Einsargung sowie die Aufbahrung der Leiche erfolgt durch den Bestattungsdienst.

Bestattungsdienste

  • Zimmermann Bestattungen GmbH, Andreas Zimmermann, Weinbergstrasse 10, 6300 Zug, Telefon +41 41 711 53 56 oder +41 79 320 52 87, www.zimmermann-bestattungen.ch
  • Mischler Bestattungen GmbH, Thomas Mischler, Gartenstrasse 4, 6331 Hünenberg, Telefon +41 41 780 70 60, Mobile +41 79 905 77 88, www.mischler-bestattungen.ch
  • Jöri Bestattungen GmbH, Sinserstrasse 12, 6330 Cham, Telefon +41 41 780 20 80, Mobile +41 76 399 65 27, www.joeriundpartner.ch
  • oder ein anderes Bestattungsunternehmen nach Ihrer Wahl.


Erreichbarkeit 

Im Bereich Bestattungen hilft Ihnen Jacqueline Moll, Telefon +41 41 784 44 45 während der Bürozeiten weiter.

Ausserhalb der Bürozeiten können Sie den Bestattungsdienst direkt kontaktieren.




Über das Vorgehen bei einem Todesfall informiert Sie dieses Merkblatt: Todesfall - was ist zu tun?

Weitere Informationen

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Jacqueline Moll
Sachbearbeiterin Einwohnerdienste

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