Weibelamt
Gemeindeweibel Pius Hürlimann und Rima Fontana
            
          
            
          Bild Legende:
          
        Der Gemeindeweibel ist zuständig für folgende Dienstleistungen:
- die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen;
 - die Vollstreckung von Entscheiden und Gerichtsbefehlen;
 - Tatbestandsaufnahmen (beispielsweise bei Mieterwechsel), soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist (gebührenpflichtig);
 - die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben (unter anderen Repräsentationen).