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Formular Interessenbekundung bezüglich Platzierung einer Unterflurcontainer-Anlage (UFC)

Interessenbekundung

Vorbemerkung

Der Zweckverband der Zuger Gemeinden für die Bewirtschaftung der Abfälle (zeba) wird bis 2030 die Strassen-Sammlung von Hauskehricht beenden. Dies gilt nicht für Grün-/Gewerbegut. Die neu zu erstellenden UFC-Anlagen sollen möglichst beim Eingang eines Quartiers oder einer grösseren Überbauung und verkehrsgünstig liegen.

Interessensbekundung durch Eigentümerschaft

Die unterzeichnende eigentumsberechtigte Person schlägt vor, auf ihrem Grundstück eine öffentliche UFC-Anlage zu erstellen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich aus dieser Interessensbekundung kein Rechtsanspruch ableiten lässt.  
Die Ziffern 4 und 5 der UFC-Wegleitung des zeba können voraussichtlich eingehalten werden (siehe Wegleitung Zeba Unterflurcontainer).

Weitere Informationen

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