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Wichtigste Fragen und Antworten zur Aufwertung Arbeitsgebiet Bösch

Bösch-Rothus

Was plant die Gemeinde im Bösch?

Das Arbeitsgebiet Bösch soll attraktiver werden und Raum zur Verfügung stellen für das Wachstum der Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie weiterer Firmen. Dafür hat der Verein Zukunft Bösch zusammen mit der Gemeinde die Vision Bösch entwickelt, die im Frühjahr 2021 vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die Gemeinde und der Verein Zukunft Bösch wollen auch in Zukunft zusammenarbeiten, um die Vision zu realisieren. Dies ist ein langer Prozess und wird nicht von heute auf morgen passieren.


Welches sind die ersten Projekte, die angegangen werden?

Als erstes soll die heute noch offene Ringstrasse geschlossen und mehr Platz für den öffentlichen Raum (z.B. Aufenthaltsorte, Trottoirs etc.) geschaffen werden. Dazu sollen auch heutige Knotenpunkte verkehrlich entflechtet werden, z.B. durch Ausweichmöglichkeiten auf der Ringstrasse für Kurzzeitparkieren und Anlieferung. Zusätzlich sollen zwei öffentliche Plätze entstehen. Im Osten des Gebiets («Ostplatz», neben dem Garni Paradies (Nr. 1 auf der Abbildung), soll es einen ruhigen Aufenthaltsplatz geben mit Begrünung und einem temporären Kaffee-/Essensstand. Der Platz soll für das Gebiet und die Nutzenden einladend wirken, um sich zu verweilen, aber nicht für Partys und Events genutzt werden. Im Westen des Gebiets («Westplatz», auf dem Boulevard (Nr. 2 auf der Abbildung), soll es einen öffentlichen Platz für unterschiedliche Aktivitäten (z.B. Essensangebot, Eventspace, Co-Working etc.) geben.

Für die Aufwertung der Ringstrasse und die beiden Plätze müssen Parkplätze auf privaten Grundstücken verschoben werden. Deshalb werden entlang der Ringstrasse neue, provisorische Parkplätze entstehen. Dazu wird zurzeit ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) ausgearbeitet, die erste Planungsstufe für die Umsetzung. Längerfristig wird es ein oder zwei Parkhäuser geben. Zurzeit verhandelt die Gemeinde, mit verschiedenen Grundeigentümerschaften, um geeignete Standorte für die Parkhäuser zu finden.


Welcher Zeitplan ist für das Betriebs- und Gestaltungskonzept angedacht?

Ein Team aus Landschaftsarchitekten, Verkehrsplanern und Tiefbauingenieuren erarbeitet das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) zwischen September 2021 und Januar 2022 für den Projektperimeter (orange Fläche in Abbildung 1). Das BGK soll folgende Aufgaben erfüllen:

  • Konzept für eine ganzheitliche Landschaftsgestaltung
  • Verkehrsregime und Machbarkeit Parkplatzverlagerung
  • Überprüfung der technischen Machbarkeit
  • Detaillierte Kostenabschätzung

Im Frühjahr 2022 wird mit dem Vorprojekt begonnen, damit spätestens 2024 die ersten Bauarbeiten erfolgen können. Dadurch kann die Gemeinde Hünenberg über das Agglomerationsprogramm des Bundes einen Beitrag erhalten.

 

Bild Legende:
Projektperimeter Betriebs- und Gestaltungskonzept

Wie werden die Grundeigentümerschaften in die Planung einbezogen?

KEEAS Raumkonzepte AG, Zürich, als Vertretung der Gemeinde, führt fortlaufend Gespräche mit den am stärksten betroffenen Grundeigentümerschaften, um die spezifischen Bedürfnisse abzuholen und die Verhandlungsmöglichkeiten auszuloten. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 wird der Gemeinderat den Zwischenstand vorstellen. Im Februar 2022 werden dann alle Grundeigentümerschaften erneut zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
 

Welche Vorteile ergeben sich für die Grundeigentümerschaften?

Wenn Grundeigentümerschaften bereit sind mitzumachen, ist eine höhere Ausnutzung ihrer Grundstücke möglich. Gleichzeitig wird das Arbeitsgebiet Bösch für aktuelle und zukünftigen Mieterschaften attraktiver. Zudem wird die Verkehrserschliessung im Gebiet verbessert. Und die Grundeigentümerschaften werden von der Unterhaltspflicht für die Strassen befreit. Ausserdem übernimmt die Gemeinde die Kosten der Umgestaltung des Freiraums.


Was wird von den Grundeigentümerschaften im Gegenzug verlangt?

Die Grundeigentümerschaften sollen im Gegenzug der Gemeinde das nötige Land für die Strasse und die geplanten öffentlichen Plätze ohne Entschädigung abtreten. Sie sollen sich für zusätzliche Nutzflächen mit CHF 120.—/m2 durch Erschliessungsgebühren an der Umgestaltung beteiligen. Und sie sollen einen Mindestpreis auf ihren Parkplätzen einhalten.
 

Was passiert, wenn ein Grundeigentümer noch nicht mitmachen will?

Die Planung findet etappenweise statt. Wenn ein Grundeigentümer noch nicht mitmachen will, werden Kompromisse gesucht. Die Gemeinde wird jedoch für heute noch nicht bebaute Areale ihre gesetzlich vorgeschriebenen Erschliessungsaufgaben angehen, damit sie baureif werden. Allenfalls muss sie ihre Rechte geltend machen, wenn eingezontes Land nicht zur Verfügung gestellt wird. Heute bebaute Areale erhalten zudem Anreize zum Mitmachen (z.B. Ersatzparkplätze, Ausnützung, Unterhaltsbefreiung). Wenn man sich nicht findet, entfallen die Anreize später.
 

Wird der geplante Boulevard autofrei sein?

Der Boulevard wird nicht ganz autofrei werden. Das Ziel ist es, die Ringstrasse attraktiver zu machen, damit der Durchgangsverkehr nicht durch den Boulevard fährt. Der Boulevard wird so gestaltet, dass dessen Benützung für den öffentlichen Bus, Benützerinnen und Benützer von Velos oder Elektro-Trottinetts etc. sowie für Fussgängerinnen und Fussgänger attraktiv und sicher ist. Der Boulevard bleibt aber weiterhin eine mögliche Zufahrt für die angrenzenden, heute über die mittlere Strasse erschlossenen Areale.


Weshalb ist keine Einbahnringstrasse geplant?

Einer der grössten Vorteile des heutigen Arbeitsgebietes ist die Durchlässigkeit des Verkehrs. Wenn der eine Teil der Ringstrasse blockiert ist, kommen die LKWs anderweitig immer noch durch. Würde man die Ringstrasse im Einbahnverkehr betreiben, würde diese Durchlässigkeit verloren gehen. Aus demselben Grund ist es zwingend, dass die Ringstrasse geschlossen wird.


Sind die Zufahrten zu den Gewerbegebäuden für die LKWs weiterhin gewährleistet?

Ja, die Zufahrten sind weiterhin gewährleistet und sollen insbesondere im Gewerbegebiet noch erleichtert werden.
 

Die Vision sieht drei Hochhäuser vor. Wer soll die planen und bauen?

Für die Hochhäuser werden Investoren gesucht, welche bereit sind, die Planung und den Bau der Hochhäuser zu übernehmen. Dazu sind Bebauungspläne notwendig, die von den Stimmberechtigten zu beschliessen sind. Dafür muss das Arbeitsgebiet aber zuerst attraktiver werden. Die Hochhäuser sind deshalb nicht oberste Priorität.


Wird man im Bösch zukünftig wohnen können?

Grundsätzlich ja. Wohnen im Bösch soll aber insbesondere denjenigen Menschen zur Verfügung stehen, welche auch im Bösch arbeiten. Um dies zu ermöglichen bzw. zu kontrollieren, verlangt die Gemeinde, dass die Grundeigentümerschaften, welche Wohnen anbieten möchten, sich in irgendeiner Form organisieren, um die Vermietung zu koordinieren.

 
Wie soll das Wohnen und Parkieren zwischen den Grundeigentümerschaften koordiniert werden?

Eine Gesellschaft, in welche die interessierten Grundeigentümerschaften investieren, soll sich der Gesamtkoordination für die Entwicklung des Arbeitsplatzgebiets Bösch annehmen. Diese Gesellschaft kann Aufgaben wie die Koordination der Wohnungsvermietung übernehmen, das Parkhaus entwickeln und betreiben oder auch Standortmarketing für das Arbeitsgebiet betreiben.  


Bis jetzt hat die Gemeinde bereits sehr viel Geld ausgegeben, aber realisiert worden ist noch nichts. Wieviel Geld kostet das Ganze noch?

Bis anhin hat die Gemeinde für die Planung CHF 290'000.— ausgegeben. Davon gingen ca. CHF 90'000.— an das Planungsteam (Iten Landschaftsarchitekten und Team) und ca. CHF 90'000.— an externe Gesamtprojektleiter. Weitere Gelder wurden für eine Machbarkeitsstudie Parkhaus, eine Studie für die Kostenteilung zwischen Gemeinde und Grundeigentümerschaften, den Aufbau des zukünftigen Gebietsmanagements und ein Konzept für eine Zwischennutzung aufgewendet. Mit dem bewilligten Kredit von CHF 290'000.— wird die Planung bis Ende Februar 2022 weitergeführt. Der neue Kredit von CHF 910'000.—, der nun im Dezember 2021 zur Abstimmung gelangen wird, beinhaltet die weitere Planung bis zum Baukredit für die Ringstrasse. Dazu gehören das Vorprojekt für die Strassenaufwertung und die Plätze, die Kostenermittlung, aber auch eine Investition in provisorische Ersatzparkplätze und den Mobilitätshub/das Parkhaus sowie den Aufbau einer Trägerschaft für das Gebietsmanagement und einen Kredit für die Standortförderung. Damit sollen im Jahr 2022 Grundlagen geschaffen werden, um den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Baukreditanträge vorlegen zu können. Ebenso wird es möglich, für Firmenansiedlungen im Bösch aufzuzeigen, was das Bösch in Zukunft bieten wird. Für einzelne Positionen (z.B. Standortförderung) ist vor jeder Ausgabe die Freigabe des entsprechenden Betrages beim Gemeinderat zu beantragen.

Weitere Informationen

Direkt zu

Einwohnergemeindeversammlung 13. Dezember 2021
→ Traktandum 5 
Kreditbegehren (Nachfolgekredit) für die Aufwertung des Arbeitsgebietes Bösch

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