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Sozialwesen

Im Kanton Zug sind die Bürgergemeinden für das Sozialwesen der an ihrem Heimatort wohnenden Bürgerinnen und Bürger zuständig.

Im Kanton Zug sind die Bürgergemeinden für das Sozialwesen der in ihrem Heimatort wohnenden Bürgerinnen und Bürger zuständig.

Seit 2008 unterhält die Bürgergemeinde Menzingen eine Leistungsvereinbarung mit der Einwohnergemeinde Menzingen. Die Fachstelle Sozialdienst berät und begleitet gemäss dem Sozialhilfegesetz die Bürgerinnen und Bürger, welche in Menzingen wohnen und sich in einer Notsituation befinden. Die allenfalls dazu nötige wirtschaftliche Sozialhilfe leistet die Bürgergemeinde. Hilfe suchenden Personen wird geholfen, ihre soziale und materielle Notlage zu überbrücken.

Für die Vereinbarung eines Gesprächtermins wenden Sie sich bitte an die Einwohnergemeinde Menzingen / Sozialabteilung.

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