Bürgerrecht für AusländerInnen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ausländerinnen und Ausländer das Menzinger Bürgerrecht erwerben können:
Erleichterte Einbürgerung für AusländerInnen
EhepartnerInnen eines Menzinger Bürgers oder einer Menzinger Bürgerin steht evtl. die erleichterte Einbürgerung offen.
Weitere Informationen der Direktion des Innern des Kantons Zug, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst
Ordentliche Einbürgerung von AusländerInnen
Ausländerinnen und Ausländer haben die Möglichkeit, das Menzinger Bürgerrecht zu erwerben, sofern sie mindestens 10 Jahre in der Schweiz, davon mindestens die letzten fünf Jahre im Kanton Zug und davon die letzten drei Jahre ununterbrochen in der Gemeinde Menzingen gewohnt haben. Die unmündigen Kinder des Bewerbers/der Bewerberin werden in der Regel in die Einbürgerung einbezogen, Kinder über 16 Jahre jedoch nur, wenn sie schriftlich zustimmen.
Damit ein ordentliches Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann, ist ein Online-Formular auszufüllen und abzusenden. Wenn Sie die grundsätzlichen Einbürgerungs- voraussetzungen erfüllen, wird sich der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Zug mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen der Direktion des Innern des Kantons Zug, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst