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Einbürgerung und Bürgerrecht

Gerne können Sie sich hier über die verschiedenen Einbürgerungsverfahren informieren.

Interessieren Sie sich für eine Einbürgerung? Gerne können Sie sich hier über die verschiedenen Einbürgerungsverfahren informieren.

Einbürgerungsverfahren für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Gemäss kantonalem Bürgerrechtsgesetz können Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Gemeindebürgerrecht der Wohngemeinde erwerben, wenn sie mindestens fünf Jahre im Kanton Zug gewohnt haben, wovon das letzte Jahr ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde.

Ihr Einbürgerungsverfahren startet beim Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug, wo Sie sämtliche notwendigen Unterlagen sowie Antworten auf Ihre Fragen erhalten werden. Weitere Informationen zur Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Kanton Zug

 

Beratung für ausländische Staatsangehörige

Sind Sie eine ausländische Staatsangehörige oder ein ausländischer Staatsangehöriger, hängt der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens von Ihrer persönlichen Situation ab. Für Ihre Fragen sowie alle notwendigen Unterlagen für den Antrag Ihres Einbürgerungsverfahrens wenden Sie sich an den Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug. Sollten Sie dort persönlich vorstellig werden, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

An diesem Verfahren sind ausserdem der Bürgerrat, der Gemeinderat, die Direktion des Innern des Kantons Zug – Abteilung Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst, der Regierungsrat des Kantons Zug, die Zuger Polizei sowie das Staatssekretariat für Migration in Bern beteiligt.

Deutschtest und Integration
Die Deutschsprachkenntnisse werden mündlich geprüft. Ebenso wird beurteilt, ob sich der Antragsteller oder die Antragstellerin erfolgreich integriert hat. Dies bedeutet unter anderem ob die Person mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist. Die Beurteilung erfolgt in einem persönlichen Gespräch mit dem Bürgerrat von Menzingen.

Weitere Informationen
Das Verfahren zur Ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern sowie zur erleichterten Einbürgerung ausländischer Ehepartner wird kantonal geregelt. Die Direktion des Innern des Kantons Zug stellt eine persönliche Checkliste zum Einbürgerungsverfahren zur Verfügung.

Weitere Informationen

Kontakt

Direktion des Innern des Kantons Zug Telefon +41 41 728 39 61

Kontakt

Bürgergemeinde Menzingen Telefon +41 41 755 12 31

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