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Zu- und Wegzug

Wissenswertes für Zu- und Wegziehende.

Zuzug

Wer in der Gemeinde Menzingen Wohnsitz nimmt, hat sich innert 10 Tagen nach der Ankunft bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ist der Mietvertrag sowie der Versicherungsnachweis der obligatorischen Krankenkasse vorzulegen. Ausländerinnen und Ausländern melden sich direkt beim Amt für Migration, Aabachstrasse 1, 6300 Zug, +41 41 728 50 50. Zuzüger aus einer anderen zugerischen Gemeinde werden in Menzingen automatisch angemeldet, sobald sie sich bei der Einwohnerkontrolle der alten Wohngemeinde abgemeldet haben und die Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration bei uns eingetroffen ist.

Vermieter/-innen und Logisgeber/-innen melden der Gemeinde innert 10 Tagen den Ein- und Auszug von Mieterinnen und Mietern bzw. Logisnehmerinnen und Logisnehmern.

Wer beim Zuzug aus dem Ausland einen Befreiungsgrund von der Krankenversicherungspflicht (KVG) geltend macht, hat ein Gesuch mit den nötigen Beilagen und Bestätigungen bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Die entsprechenden KVG-Merkblätter und KVG-Formulare finden Sie bei den Merkblättern und Formularen zur Krankenversicherungspflicht.

Ein Zuzug innerhalb der Schweiz kann auch via E-Umzug erfolgen.

Weitere wichtige Punkte

  • Der Führerausweis ist innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt anzupassen.
  • Adressänderungen sollten auch bei folgenden weiteren Stellen gemeldet werden: Post, Telekommunikationsanbieter, Stromlieferant, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, usw.
  • Hundebesitzer melden jeden Zuzug/Umzug/Wegzug innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle.
  • Wohnungswechsel innerhalb der gleichen Adresse (Haus) sind der Einwohnerkontrolle zu melden, damit das Wohnungsregister (GWR) aktualisiert werden kann.

Wegzug

Wer die Gemeinde verlässt mit der Absicht, an einem anderen Ort Wohnsitz zu nehmen, hat sich innert 10 Tagen nach seinem Wegzug bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Schweizerinnen und Schweizer bringen den Schriftenempfangsschein und Ausländerinnen und Ausländer den Ausländerausweis mit.

Ein Wegzug innerhalb der Schweiz kann auch via E-Umzug erfolgen.

Weitere Informationen

Kontakt

Zentrale Dienste Telefon +41 41 757 22 22

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