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Kindergarten

Besuch Kindergarten

Die Gemeinde Menzingen ermöglicht allen Kindern, einen zweijährigen Besuch des Kindergartens. Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig, das zweite Kindergartenjahr obligatorisch. Der Besuch des freiwilligen Kindergartenjahres wird von der Schule Menzingen sehr empfohlen. Bei Fragen zum Kindergarteneintritt gibt die Schulleiterin des Zyklus 1, Frau Romana Carrara, gerne Auskunft.

Eintritt in den freiwilligen Kindergarten

Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, können auf Beginn des folgenden Schuljahres den freiwilligen Kindergarten besuchen. Die Informationen zum Kindergarteneintritt sowie das Anmeldeformular erhalten die Erziehungsberechtigten direkt vom Schulsekretariat. Die Einteilung der Kinder in die verschiedenen Kindergartenklassen ist Sache der Schulleitung.

Schuleintritt in den obligatorischen Kindergarten

Mit dem obligatorischen Kindergarten beginnt der Eintritt in die obligatorische Schulzeit. Kinder, welche bis Ende Februar (28. bzw. 29. Februar) das fünfte Altersjahr erfüllen, müssen auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten besuchen. Kinder, welche bis Ende Mai (31. Mai) das fünfte Altersjahr erfüllen, sind zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt. Weitere Informationen zum Schuleintritt finden Sie auch hier.

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