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Heilpädagogische Förderung (HPF)

Heilpädagogische Förderung (HPF)

Die heilpädagogische Förderung (HPF) unterstützt vor allem Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, die dem Lehrplan der Regelschule ohne zusätzliche Unterstützung nicht mehr oder nur teilweise folgen können und bei denen kein Anspruch auf integrative oder separative Sonderschulung ausgewiesen ist. Die HPF umfasst aber auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Begabungen (Begabungs- und Begabtenförderung (Bega)).

Die HPF wird durch Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) umgesetzt. Diese unterstützen die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf und den integrativen Unterricht. Sie begleiten und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowohl in Kleingruppen als auch einzeln oder im Klassenverband beim Aufbau der Fach-, Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen. Sie planen die Förderangebote mit der Klassenlehrperson so, dass diese möglichst allen Schülerinnen und Schülern gerecht werden und somit die ganze Klasse davon profitieren kann. Wenn die SHP mit einzelnen Schülerinnen und Schülern regelmässig und über eine längere Zeit arbeiten, dann wird die Förderung mit den Eltern abgesprochen.

Zum Auftrag der SHP gehört mitunter auch die Begleitung der integrativen Schulung von Kindern und Jugendlichen, welche mit einer Behinderung oder einer schweren Verhaltensauffälligkeit die Regelklasse besuchen (integrative Sonderschulung (IS)). Diese Integrationsform erfolgt jeweils im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit einer Sonderschule.

In den Bereichen Sprache (Logopädie-Therapie, Legasthenie-Therapie), Mathematik (Dyskalkulie-Therapie), Motorik (Psychomotorik-Therapie) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf von weiteren Fachpersonen unterstützt.

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