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Integrative Sonderschulung (IS)

Integrative Sonderschulung (IS)

Kinder und Jugendliche (in begründeten Fällen bis 20 Jahre), die behindert sind oder besonders gefördert werden müssen und die mit den Angeboten der gemeindlichen Schule nicht angemessen gefördert werden können, haben Anspruch auf verstärkte Massnahmen bzw. auf eine Sonderschulung. Die Behinderung muss durch eine externe fachliche Abklärung ausgewiesen sein.

Wenn möglich wird die Sonderschulung integrativ durchgeführt (integrative Sonderschulung, IS), soweit es dem Wohle des einzelnen Kindes, des einzelnen Jugendlichen dient und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der Schule und der schulischen Qualität in der Regelklasse möglich ist.

Bei der integrativen Sonderschulung (IS) besuchen die Kinder und Jugendlichen die Regelschule und werden durch eine Fachperson unterstützt. Die Umsetzung der IS erfolgt in Kooperation mit dem zuständigen sonderpädagogischen Zentrum (Sonderschule).

Die IS wird regelmässig überprüft. Wenn die IS nicht oder nicht mehr ausreicht, um die Schülerin oder den Schüler mit ausgewiesenem Anspruch auf verstärkte Massnahmen angemessen fördern zu können, erfolgt eine Zuweisung an eine Sonderschule.

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