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31.01.2015

Informationen aus dem Rathaus Januar 2015

31.01.2015
Rückblick auf die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2014

Rückblick auf die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2014

Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2014 ist von 170 stimmberechtigten Personen besucht worden und hat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 21. Mai 2014

2. Budget 2015

1. Der Steuerfuss für das Jahr 2015 wird auf 71 % des kantonalen Einheitsansatzes belassen, es ist jedoch ein Rabatt von zwei Einheiten zu gewähren.

2. Die Hundesteuer für Privatbesitzer wird auf CHF 90.00 je Tier und für landwirtschaftliche Betriebe auf CHF 20.00 für das 1. Tier und CHF 90.00 für jedes weitere Tier belassen.

3. Das Budget für das Jahr 2015 wird durch die Gemeindeversammlung genehmigt.

3. Kenntnisnahme von Finanz- und Investitionsplan 2015 – 2019

4. Rahmenkredit Kanalisation - Kreditbegehren

Für die Jahre 2015 – 2018 wird ein Rahmenkredit von insgesamt CHF 1'200'000.00 für den Ausbau, die Erneuerung und den Unterhalt der Gemeindekanalisation bewilligt.

5. Langzeitpflege Menzingen - Antrag zur Gründung der Luegeten AG

Der neuen Trägerschaft in Form einer gemeinnützigen AG resp. dem Aktionärsvertrag für das Zentrum für Pflege und Betreuung wird zugestimmt.Das Aktienkapital von CHF 2,3 Mio. wird gezeichnet.Die Projekt- und Gründungskosten von CHF 42'340.00 werden bewilligt.Sofern eine Vertragspartei der Gründung der Luegeten AG nicht vollumfänglich zustimmt, wird das weitere Vorgehen an der Frühjahrsgemeindeversammlung (voraussichtlich am 20. Mai 2015) festgelegt (Anmerkung: Sowohl die Gemeinde Neuheim als auch die Hilfsgesellschaft Menzingen haben diesen Beschlüssen inzwischen zugestimmt)

6. Wettbewerbskredit Umnutzungsprojekt Luegeten

Dem Kredit für den Architekturwettbewerb und damit einem Darlehen an die Luegeten AG über maximal CHF 250'000.00 wird zugestimmt.

7. Motion für ein Ortsmuseum

Die Motion für ein Ortsmuseum wird nicht erheblich erklärt. Die Motion wird als erledigt abgeschrieben.

8. Motion zwecks Mitbenützungsrecht im geplanten Hallenbad im Ägerital – Kenntnisnahme dritter Zwischenbericht

Der Gemeinderat ersucht die Gemeindeversammlung, von diesem dritten Zwischenbericht Kenntnis zu nehmen. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung Bericht und Antrag stellen, sobald die Gemeinden Oberägeri und Unterägeri konkrete Beschlüsse für die Mitbenützung des inzwischen bewilligten Hallenbads Ägerital gefasst haben und der Gemeinderat Menzingen erfolgreich über die Mitbenützung des Hallenbades Ägerital verhandelt hat. Diese Frist wird auf den 31. Dezember 2016 festgelegt.

Landwirtschaftshöck

Am Mittwoch, 21. Januar 2015 findet der traditionelle Landwirtschaftshöck statt. Dr. Renato Morosoli, Historiker und Archivar, profunder Kenner der Zuger Geschichte, wird das historische Dreigemeindearchiv mit der hölzernen Truhe aus dem 18. Jahrhundert vorstellen. Die Landwirtinnen und Landwirte sind mit persönlichem Schreiben eingeladen worden.

Personelles

Aufgrund der Wahl als Gemeinderätin hat Barbara Beck ihre Stelle als Leiterin der Schulergänzenden Betreuung (SEB) per 31. Dezember 2014 gekündigt.

Als Nachfolgerin wurde Maria Marghitola, Menzingen, zur neuen Leiterin SEB (schulergänzende Betreuung) gewählt. Wir heissen Frau Marghitola herzlich willkommen und bedanken uns an dieser Stelle herzlich bei Barbara Beck für das riesige Engagement beim Aufbau und bei der Führung der SEB in den letzten 5 ½ Jahren.

Reto Rust hat die Stelle als technischer Sachbearbeiter der Bauabteilung per Ende Februar 2015 gekündigt. Der Gemeinderat dankt den beiden Mitarbeitenden ganz herzlich für die geleisteten Dienste.

Da eine Mitarbeiterin in der Bau- und Sicherheitsabteilung bald in den Mutterschaftsurlaub geht und danach ihr Stellenpensum auf 40 % reduzieren möchte (bewilligte Stelle 80 %) sowie einige Aufgaben neu aufgeteilt wurden, wird eine Poolsekretariat-Stelle von rund 30 – 40 % für die Sicherheits- und Volkswirtschaftsabteilung sowie für die Stellvertretung im Sekretariat der Präsidialabteilung bewilligt.

Rücktritt von Richard von Holzen als Chef Gemeindeführungsstab

Nach 14-jähriger Tätigkeit im Gemeindeführungsstab und seit 2006 als Chef des Gemeindeführungsstabs hat Richard von Holzen seinen Rücktritt per 31. Dezember 2014 eingereicht. Der Gemeinderat dankt ihm ganz herzlich für die geleisteten Dienste. Als seinen Nachfolger hat der Gemeinderat den Feuerwehrkommandanten Karl Nussbaumer als Chef Gemeindeführungsstab ad interim ernannt.

Hundesteuer für das Jahr 2015

Die jährliche Hundesteuer (CHF 20.00 für landwirtschaftliche Hofhunde und CHF 90.00 für Privathunde und weitere Hofhunde) wird im April durch die Einwohnerkontrolle in Rechnung gestellt. Die Hundehalter sind verpflichtet, der ANIS AG, Adress- und Besitzeränderungen sowie das Ableben von Tieren innert 10 Tagen zu melden (ANIS AG, Morgenstrasse 123, 3018 Bern, 031 371 35 30, www.anis.ch).

Anpassung Kanalisationsbenützungsgebühren

Der Gemeinderat hat beschlossen, per 1. Januar 2015 die Kanalisationsgebühren wie folgt anzupassen: Grundgebühr neu CHF 70.00 (bisher CHF 40.00), der Preis pro m3 neu CHF 1.50 (bisher CHF 1.00).

Gemäss § 18 Abs. 1 des Abwasserreglements der Einwohnergemeinde Menzingen erhebt die Einwohnergemeinde zur Deckung der Kosten der öffentlichen Siedlungsentwässerung verursachergerechte Anschluss- und Betriebsgebühren, die so festzusetzen sind, dass die Entsorgung des Abwassers über einen mehrjährigen Zeitraum kostendeckend erfolgen kann.

Von 2003 bis 2006 lag der Preis pro m3 noch bei CHF 1.20 und die Grundgebühr bei CHF 65.00. Auf den 1. Januar 2007 wurden die Gebühren gesenkt, um den Reservefonds abzubauen (Zielsetzung: kostendeckende Gebühren, Vollkostenrechnung). Seither betrugen die Gebühren pro m3 CHF 1.00 und die Grundgebühr CHF 40.00.

Der Reservefonds ist nunmehr bis auf rund CHF 10'000.00 per Ende 2014 praktisch aufgebraucht und der Gewässerschutzverband GVRZ rechnet für die Zukunft mit steigenden Betriebskostenanteilen für Menzingen.

Reglement zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe

Per 1. Januar 2015 wird das revidierte Reglement zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe aufgrund des Gesetzes über die Beherbergungsabgabe in Kraft gesetzt. Die Beherbergungsgebühren betragen neu:

  • für einen erwachsenen Gast (ab 16 Jahren) CHF 1.00
  • für Kinder und Jugendliche (6 bis 16 Jahren) CHF 0.50
  • für Dauergäste (Mindestaufenthalt ein Monat) CHF 0.50.

Beizug von Sicherheitsassistenten/innen der Zuger Polizei

Mit einer Verwaltungsvereinbarung regelt der Gemeinderat Menzingen und die Zuger Polizei den Beizug von Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Dorfzentrum, insbesondere bei der Haldenstrasse, vorwiegend bei Schulbeginn oder Schulschluss. Die Vereinbarung gilt bis 30. Juni 2015. Über eine Verlängerung der Vereinbarung wird der Gemeinderat im März 2015 entscheiden und vorgängig die Erfahrungen analysieren.

 

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