Coronavirus - Erste, vorsichtige Öffnungsschritte ab 01.03.2021
Vorsichtige Öffnungsschritte ab dem 01.03.2021
Die Zahl der Neuansteckungen ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, anstreckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat nach genauer Analyse der Situation und nach Konsultation der Kantone eine vorsichtige, schrittweise Öffnung beschlossen. Ziel ist es, dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Zugleich soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden.
Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt.
Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Die hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März 2021 erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Es gilt auch weiterhin bis Ende März 2021 Homeoffice-Pflicht, wo möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar.
Weitere Details finden Sie unter dem Link: Massnahmen und Verordnungen (admin.ch)
Massnahmen von der Einwohnergemeinde Menzingen
Der Gemeinderat Menzingen hat aufgrund der aktuellen ausserordentlichen Situation folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentliche Gebäude
Der Kundenkontakt soll weiterhin, sofern möglich, telefonisch oder auf schriftlichem Weg stattfinden. Die allgemeinen Verhaltensregeln und die Schutzkonzepte sind weiterhin zwingend einzuhalten. Es gilt Maskenpflicht.
Fragen
Bei allgemeinen Fragen aus der Bevölkerung steht die gemeindliche Koordinationsstelle während den Schalteröffnungszeiten unter 041 757 22 10 gerne zur Verfügung.
Bitte verhalten Sie sich weiterhin verantwortungsvoll und befolgen Sie die aktuellen BAG-Vorschriften. Auf der Homepage des Kantons Zug Corona finden Sie weitere Informationen. Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis.
Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre (Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.
Sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) sind erlaubt, auch nach 19 Uhr. Das Schutzkonzept für jede Sportart muss vorhanden und die Sicherheitsabstände in den Garderoben gewährleistet sein.
Ebenso Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
Spitäler/Apotheken/Impfungen und Testangebot
Impfung
Impfprioritäten
Grundsätzlich gilt die Covid-19-Impfstrategie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF). In Übereinstimmung damit werden die Zielgruppen ab 16 Jahren in absteigender hierarchischer Reihenfolge geimpft.
Impfungen im Impfzentrum
Das Impfzentrum wird vom Zuger Kantonsspital und der Hirslanden AndreasKlinik betrieben und befindet sich im «Gewerbepark an der Lorze» auf dem Spinnereiareal in Baar (Fotos siehe Beilage). Am 7. und 8. Januar erfolgen zwei Probedurchgänge mit Personen im Alter über 75 Jahren, welche durch die Spitex kontaktiert und aufgeboten wurden. Der offizielle Start des Impfzentrums ist am 11. Januar 2021 vorgesehen. Im Vollbetrieb können täglich über 1000 Personen geimpft werden, und zwar an sieben Tagen pro Woche.
Anmeldungen sind ab dem 11. Januar 2021, 09.00 Uhr online unter https://www.corona-impfung-zug.ch möglich. Sollten Schwierigkeiten bei der Online-Anmeldung auftreten, leistet die Reservationshotline des Impfzentrums Unterstützung (Telefon 041 531 48 00). Aufgrund der limitierten Anzahl Impfdosen können vorerst nur über 75‑Jährige geimpft werden.
Informationen rund um die Covid-19-Impfung finden Sie unter dem Link: https://www.corona-impfung-zug.ch
Falls Sie Symptome der Krankheit aufweisen:
- Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt auf. Diese/Dieser wird Sie über das angebrachte Vorgehen informieren.
Spitäler und Apotheken zum Testangebot
Spitäler
- Das Zuger Kantonsspital in Baar betreibt ein Corona-Testcenter, welches ohne Voranmeldung aufgesucht werden kann. Weitere Informationen zum Testcenter am Kantonsspital
- Die AndreasKlinik in Cham betreibt ebenfalls ein Testcenter, welches nach Voranmeldung auf der Webseite besucht werden kann. Weitere Informationen zum Testcenter an der AndreasKlinik
Reservation über www.covidtestcenter.ch obligatorisch!
Apotheken
Ab dem 1. Dezember 2020 sind die Testmöglichkeiten ausgeweitet werden. Ab diesem Zeitpunkt beginnen verschiedene Apotheken im Kanton Zug damit, Antigen-Schnelltests anzubieten:
- Apotheke Drogerie Moll in Steinhausen
Tests ab dem 1. Dezember 2020 in Testzelten im Parkhaus Nord P4 des Einkaufszentrums Zugerland
- Amavita Apotheke Zug
Tests ab dem 1. Dezember 2020 in einem Container hinter der Apotheke am Bundesplatz
Reservation per Telefon (058 878 24 50) obligatorisch, eine Online-Anmeldemöglichkeit folgt
- Arkadenhof Apotheke Rotkreuz
Tests ab dem 9. Dezember 2020
Reservation per Telefon (041 790 88 14) obligatorisch
Die Apotheken haben Abläufe entwickelt, wie das Tagesgeschäft und das neue Testangebot sicher und bedenkenlos abgewickelt werden kann. Zusätzlich ist die Gotthard Apotheke in Baar an den Vorbereitungen, um bei Bedarf zu Beginn des neuen Jahres ebenfalls Tests anbieten zu können.
Falls Sie unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen: der Online-Check des BAG hilft weiter: Online-Check BAG
Ist die Einreise in die Schweiz erlaubt? Ist sie erlaubt, welche Regeln gibt es?

Wer einen Schweizer Pass hat oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, darf aus jedem Land in die Schweiz einreisen. Für alle anderen Personen können Einreisebeschränkungen bestehen.
Informationen zu den Einreisebestimmungen der Schweiz finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM: www.sem.admin.ch
Einreise in die Schweiz aus Risikogebieten
Ab 6. Juli 2020 müssen Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne. Das BAG führt für diese Länder eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird: Aktuelle Liste
Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Im Kanton Zug müssen sich die betroffenen Personen bei der Gesundheitsdirektion des Kantons melden. Dazu kann ein Online-Formular ausgefüllt werden. Die Meldung ist auch telefonisch unter +41 41 728 39 09 möglich.
Die wichtigsten Fragen und Antworten sind in den FAQ des BAG festgehalten:FAQ Quarantäne
Das BAG betreibt zudem eine Infoline für Personen, die in die Schweiz einreisen: +41 58 464 44 88 (täglich 6 bis 23 Uhr)
Entsorgung
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die Anzahl Personen am Ökihof weiterhin beschränkt. Bitte beachten Sie die Sicherheitsmassnahmen und tragen Sie eine Maske und halten Sie weiterhin den Abstand. Wir danken für Ihr Verständnis.
Kurzarbeit
Einreichung Formular Voranmeldung und Abrechnungsformular
Ab sofort können auch Angestellte mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen mit Temporärarbeit oder in einem Lehrverhältnis sowie Angestellte in arbeitgeberähnlichen Stellung (in Aktiengesellschaften oder GmbH) von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren.Voranmeldung: Formular Kurzarbeitsentschädigung.
Reichen Sie Ihre Voranmeldung ein an:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Abteilung Arbeitskräfte, Kurzarbeit
Aabachstrasse 5
6301 Zug
info.awa@zg.ch
Fragen zu Wirtschaft und Gesundheit
SECO Infoline für Unternehmen
Betreiber: SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft)
Fokus: Fragen zum Massnahmenpaket des Bundes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen.
Öffnungszeiten: MO - FR 07:00 - 20:00
Tel. +41 58 462 00 66
coronavirus@seco.admin.ch
www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html
Infohotline Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Tel. +41 58 463 00 00
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Zentrale Koordinationsstelle für Nachbarschaftshilfe im Kt. Zug | 18.03.2020 |
- Aktualisierte Infos auf der ZEBA Webite: https://www.zg.ch/behoerden/weitere-organisationen/zeba