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AHV/IV-Zweigstelle

Die gemeindliche AHV-Zweigstelle ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Einwohnern, Firmen, resp. Leistungsbezügern, Beitragspflichtigen der Gemeinde und der kantonalen Ausgleichskasse in Zug.

Wir sind Ihre Anlaufstelle für Fragen im Zusammenhang mit der AHV/IV/EO sowie Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Die gemeindliche AHV-Zweigstelle ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Einwohnern, Firmen, resp. Leistungsbezügern, Beitragspflichtigen der Gemeinde und der kantonalen Ausgleichskasse in Zug. Sie erteilt Auskünfte, gibt Formulare, Broschüren und Merkblätter ab und hilft auch beim Ausfüllen der diversen Formulare.

Dienstleistungen und Aufgaben

  • Beratung im Zusammenhang mit der eidgenössischen AHV/IV
  • Anmeldungen für den Bezug von Renten
  • Durchführung des Meldewesens an die AHV für Firmen, Selbständigerwerbende, Hausdienstarbeitgeber und Nichterwerbstätige

Für Termine und Gespräche mit der Zweigstelle Menzingen, bitte vorgängig einen Termin vereinbaren.

Wie kommen Sie in den Genuss der Leistungen von AHV und IV?
Keine Leistung ohne Anmeldung.

Der Versicherungsschutz von AHV und IV gilt obligatorisch für die ganze Schweizer Bevölkerung sowie Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Die AHV und IV verlangen Beiträge von allen Versicherten, mit Ausnahme von Kindern. Wenn Sie abklären möchten, ob Sie Ihre Beiträge korrekt entrichten, wenn Sie noch keine Beiträge entrichtet haben oder noch keiner Ausgleichskasse angeschlossen sind, melden Sie sich bitte bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes oder bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons.

Wann haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreichen.

AHV- und IV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese allein nicht ausreichen, können Sie Ergänzungsleistungen beanspruchen. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt somit vom Einkommen und Vermögen ab. Die Ergänzungsleistungen sind aber keine Almosen: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch!

Weitere Informationen

Auf der Website der Ausgleichskasse Zug finden Sie detaillierte Informationen sowie Merkblätter und Formulare zum Herunterladen.

Weitere Informationen

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Menzingen Verwaltung

Kontakt

AHV/IV-Zweigstelle Telefon +41 41 757 22 22

Mitarbeitende

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