Energieberatung
Neues Energiegesetz tritt am 1. Februar in Kraft
Das neue Energiegesetz des Kantons Zug und die dazugehörende Verordnung treten am 1. Februar 2024 in Kraft. Neu müssen Bauten beim Ersatz der Heizung mindestens 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder die Energieeffizienz in diesem Umfang erhöhen. Dies ist fortschrittlicher als die Vorgaben der MuKEn 14, welche ansonsten die Basis des Gesetzes bilden. Für die Bauherrschaften und die Planenden gibt es einige weitere Neuerungen zu beachten.
Detaillierte Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
Medienmitteilung
Zum teilrevidierten Energiegesetz
Zur totalreviderten Verordnung zum Energiegesetz
Energievorschriften und Vollzug
Die Gemeinde Menzingen ist bei der Energieberatung des Kantons Zug angeschlossen. Diese berät Sie in einer ersten Phase kostenlos und neutral.
- Vorgehensberatung für energiebewusste Gebäudesanierungen und Neubauten
- Informationen zu Gebäudehülle und Haustechnik
- Beratung zum Minergie-Standard
- Auskunft und Beratung zu kommunalen und kantonalen Förderbeiträgen und Aktionen
Solarstrom
Sie haben kein geeignetes Dach oder können keine Photovoltaikanlage erstellen?
Sie können sich bei der Ägerital Energie Genossenschaft beteiligen Genossenschaft zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Formular
Formular
Das Antragsformular "Antrag erneuerbare Energie" für die Kostengutsprache für erneuerbare Energie finden Sie in der Rubrik "Bau" unter diesem Link.
Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Baubeginn bei der Einwohnerkontrolle Menzingen, Alte Landstrasse 2a, Postfach, 6313 Menzingen, einzureichen.