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Bestattungsamt

Das Bestattungsamt ist Anlaufstelle im Zusammenhang mit Todesfällen von Menzingerinnen und Menzinger.

Das Bestattungsamt ist Anlaufstelle im Zusammenhang mit Todesfällen von Menzinger Einwohnerinnen und Einwohner.

Todesfälle sind so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, dem Bestattungsamt zu melden. Dies erfordert einen Anruf oder Ihr persönliches Erscheinen bei uns.

Folgende Dokumente sind mitzubringen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (nicht zwingend)
  • Falls vorhanden, ein Testament, einen Ehe- und/oder Erbvertrag oder einen Bestattungswunsch der verstorbenen Person
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen - falls kein Schweizer Familienbüchlein vorliegt - einen Eheschein, einen Geburtsschein sowie den Pass und den Ausländerausweis

Beisetzung

Das Bestattungsamt bestimmt in Absprache mit den Angehörigen und dem zuständigen Pfarramt den Termin für den Trauergottesdienst und die anschliessende Urnenbeisetzung oder Erdbestattung auf dem Friedhof in Menzingen.

Das Bestattungsamt veranlasst:

  • Wenn nicht bereits durch die Angehörigen beauftragt, die Einsargung und Überführung der verstorbenen Person zum Krematorium Schwyz oder zur Aufbahrung auf dem Friedhof.
  • Die Anmeldung zur Kremation
  • Die Überführung ins Krematorium sowie die Rückführung der Urne

Friedhof Menzingen

Menzingen verfügt über einen schön gelegenen Friedhof, der sich nördlich der Pfarrkirche St. Johannes sanft ansteigend an den Hang lehnt.

Auf dem Friedhof Menzingen haben Menzinger Einwohnerinnen und Einwohner aller Konfessionen das Recht, ihren letzten Ruheplatz zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie vom Bestattungsamt.

Folgende Grabarten stehen zur Verfügung:

  • Reihengrab
  • Kindergrab
  • Urnengrab
  • Urnennische
  • Urnenhaingrab
  • Gemeinschaftsgrab

Dokumente

Das Bestattungsreglement und weitere Formulare finden Sie unter folgendem Link

Weitere Informationen

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