Betreibungsamt
Dienstleistungen und Aufgaben des Betreibungsamtes
Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen nach dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs zuständig. Es führt Betreibungsverfahren auf Pfändung und Konkurs, Faust- oder Grundpfandverwertung durch. Zudem führt es die entsprechenden Register, erteilt hierüber Berechtigten Auskunft und ist für Retentionen und Arreste im Betreibungsrecht zuständig.
E-Mail nur für allgemeine Korrespondenz; rechtswirksame Dokumente sind im Original auf dem Postweg einzureichen.
Betreibungsauskunft
Die Gebühr für Betreibungsauskünfte beläuft sich auf CHF 18.– inkl. Porto, im Voraus zahlbar (Kostenvorschuss) Postkonto: CH30 0900 0000 6001 8778 5
Betreibungsferien
Bei Abwesenheit (Ferien) des Betreibungsbeamten können die Öffnungszeiten reduziert werden.
- 7 Tage vor und nach Weihnachten
- 7 Tage vor und nach Ostern
- 15. - 31. Juli
Beseitigung Rechtsvorschlag
Je nach Forderungstitel beim Rechtsöffnungsrichter mit Rechtsöffnungsbegehren oder beim Friedensrichter mit Zivilklage.
Konkurs
Konkursverfahren werden vom Konkursamt des Kantons Zug durchgeführt.
Konkursamt des Kantons Zug
Aabachstrasse 5
Postfach 857 6301 Zug
Telefon +41 41 728 55 80
Downloads
Die Begehren müssen vom Antragsteller immer mit Originalunterschrift versehen werden. Sie können der zuständigen Amtsstelle auf dem Postweg zugestellt, oder persönlich überbracht werden. Die Formulare können untenstehend oder unter www.vgbz.ch heruntergeladen werden.
Die elektronische Übermittlung von Begehren ist zur Zeit noch nicht möglich. Per E-Mail eintreffende Begehren können daher nicht entgegengenommen werden.
Formulare finden Sie unter dem Link.