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Adressauskünfte

Wir erteilen Auskünfte im Rahmen des Kantonalen Datenschutzgesetzes.

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass die von uns erteilten Auskünfte nur im Rahmen des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz GG) 171.1,
§ 57fbis vom 01. September 2020 erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug.

Adressauskunft (einfach), mündlich oder schriftlich

Name, Vorname/n, Geschlecht, aktuelle Adresse oder Wegzugsort, -datum, Todestag.

Adressauskunft erweitert mit Interessennachweis, nur schriftlich

Name, Vorname/n, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, aktuelle Adresse, Wegzugsort, -datum, Zuzugsort, -datum und Staatsangehörigkeit. Der Interessennachweis (offene Rechnungen, Betreibungen, Gesuche, etc.) oder eine Vollmacht der betroffenen Person können Sie uns per Post oder E-Mail an: einwohnerkontrolle@menzingen.ch senden.

Weitere Informationen

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