Adressauskünfte
Datenschutz
Bitte beachten Sie, dass die von uns erteilten Auskünfte nur im Rahmen des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz GG) 171.1,
§ 57fbis vom 01. September 2020 erteilt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Datenschutzbeauftragten des Kantons Zug.
Adressauskunft (einfach), mündlich oder schriftlich
Name, Vorname/n, Geschlecht, aktuelle Adresse oder Wegzugsort, -datum, Todestag.
Adressauskunft erweitert mit Interessennachweis, nur schriftlich
Name, Vorname/n, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, aktuelle Adresse, Wegzugsort, -datum, Zuzugsort, -datum und Staatsangehörigkeit. Der Interessennachweis (offene Rechnungen, Betreibungen, Gesuche, etc.) oder eine Vollmacht der betroffenen Person können Sie uns per Post oder E-Mail an: einwohnerkontrolle@menzingen.ch senden.