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Hundesteuer

Wer im Verlaufe des Jahres einen neuen Hund erwirbt, verpflichtet sich diesen bei der Einwohnergemeinde zu melden

Die Steuer für Hunde, die älter als acht Wochen sind, beträgt laut Gemeindeversammlungsbeschluss CHF 90.–, CHF 20.– für einen landwirtschaftlichen Hund und ebenfalls CHF 90.– für jeden weiteren Hund. Die Rechnung wird jeweils per Stichtag 1. April an die Hundehalter verschickt.

Wer im Verlaufe des Jahres einen neuen Hund erwirbt, verpflichtet sich diesen bei der Einwohnergemeinde zu melden, damit die Halterangaben in Amicus erfasst werden können. Sie erhalten anschliessend von Amicus ihre persönliche Halter-ID. Für die Erfassung der Mikrochip-Nummer ist der Tierarzt verantwortlich. Die Hundesteuer wird pro rata erhoben.

Hofhunde

Die reduzierte Taxe für einen Hofhund kann nur für Betriebe geltend gemacht werden, die vom Kantonalen Landwirtschaftsamt als landwirtschaftliche Betriebe erfasst sind. Zudem muss der Hund dauernd auf dem entsprechenden Hof gehalten werden.

Züchter

Gegen Vorweisung eines Züchterausweises kann eine reduzierte Taxe von CHF 45.-- geltend gemacht werden.

Von der Steuer befreit

Folgende Hundehalter sind gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 16. Mai 1989 von der Steuer befreit:

Diensthunde, die von den Polizeiorganen verwendet werden; Militärhunde, sofern ein Verbal und eine Marke für Militärhunde vorliegen; ausgebildete Schutz-, Sanitäts- Blinden-, Therapie und Lawinenhunde, wenn ein Leistungsheft der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft sowie ein Ausweis über Einsatzverpflichtungen, die im öffentlichen Interesse liegen, vorliegen; Hunde die sich weniger als drei Monate in der Gemeinde aufhalten.

Inhaber eines Betriebes für Hundehandel oder gewerbsmässige Hundezucht entrichten eine Pauschalabgabe. Sie entspricht in der Regel der Hälfte der auf den durchschnittlichen Bestand von abgabepflichtigen Tieren entfallenden vollen Abgaben.

Tollwutimpfung

Die Tollwutschutzimpfung wird nicht mehr generell gefordert. Hunde, welche über die Landesgrenze mitgenommen werden, müssen jedoch gegen Tollwut geimpft sein.

Weitere Informationen

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