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Namensänderungen

Jedermann hat das Recht, sich privat so zu nennen, wie er möchte. Anders verhält sich das bei amtlichen Kontakten mit Behörden.

Jedermann hat das Recht, sich privat so zu nennen, wie er möchte. Anders verhält sich das bei amtlichen Kontakten mit Behörden. In diesem Fall ist der gesetzliche Name zu verwenden, wie er im Zivilstandsregister eingetragen ist. Kann sich eine Person mit diesem Namen nicht mehr identifizieren und möchte ihn ändern, ist ein Gesuch um Namensänderung zu stellen Zuständig ist die Direktion des Innern des Kantons Zug. Es ist ein entsprechendes Gesuch mit Begründung einzureichen. Es empfiehlt sich, sich vorgängig bei der Direktion des Innern über das Vorgehen zu informieren.

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