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Friedensrichter

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
  • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
  • Unterhaltsklagen
  • Nachbarschaftsklagen

Werden sich die Parteien nicht einig, kann ihnen die Schlichtungsbehörde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.— einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Kommt es zu keiner Einigung oder wird der Urteilsvorschlag innert 20 Tagen abgelehnt, so erteilt die Schlichtungsbehörde die Klagebewilligung. In vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.— kann die Schlichtungsbehörde selbst entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt.

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf dieser Seite unter Downloads heruntergeladen werden.

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

Downloads

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Typ Titel Dokumentart
Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO

Weitere Informationen

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Menzingen Verwaltung

Kontakt

Friedensrichteramt Telefon +41 41 757 22 22

Catherine Wehrli


Stv. Friedensrichterin
Geschäft: +41 41 757 22 95
E-Mail: catherine.wehrli@menzingen.ch

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