Notariat
Beurkundungen
Im Notariat der Gemeinde Menzingen können öffentliche Beurkundungen in folgenden Bereichen durchgeführt werden.
Sachenrecht
- Eigentumsübertragung von Grundstücken
- Parzellierungen
- Stockwerkeigentumsbegründungen
- Begründung von Lasten und Rechten wie Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vormerkungen etc.
Im Sachenrecht ist die Befugnis auf Grundstücke beschränkt, die in der Gemeinde Menzingen liegen.
Ehe- und Erbrecht
- Testamente
- Ehe- und Erbverträge
- Vorsorgeaufträge
Gesellschaftsrecht
Amtliche Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigung
Benötigen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung, so ist es erforderlich, dass Sie sich diese persönlich im Notariat von unserem Notar oder von einer Beglaubigungsperson ausstellen lassen. Ein amtlicher Personalausweis (Pass oder ID) zwecks Legitimation ist in jedem Fall mitzubringen.
Beglaubigung von Fotokopien und Auszügen ab Originalen
Fotokopien eines Originaldokuments oder Auszüge aus einem Original werden personenunabhängig beglaubigt, Pässe oder Identitätskarten nur personenabhängig. Das als Original erkennbare Dokument ist in jedem Fall mitzubringen.
Nützliche Informationen
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge können nur beim kantonalen Grundbuch- und Vermessungsamt Zug bestellt werden.
Apostille
Eine Apostille (Überbeglaubigung), die für ausländische Behörden benötigt wird, ist bei der Staatskanzlei Zug einzuholen.
Weitere Urkundspersonen
Beglaubigungen können von gemeindlichen Notaren, Beglaubigungspersonen oder von im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Personen vorgenommen werden.